Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen illegalen Filesharings

Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen illegalen Filesharings
07.11.2016159 Mal gelesen
Die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen des unerlaubten Uploads urheberrechtlich geschützter Filmwerke ab.

Wie in einigen Artikeln berichtet wird, versendet die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen des Uploads von Filmtiteln auf sogenannten Internettauschbörsen. Ein solcher Upload verstoße gegen das Verbot des öffentlichen Zugänglichmachens nach §19a UrhG, sowie das Verbot der Vervielfältigung gemäß §16 UrhG.

Neben der Unterlassung wird Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Meist wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot zur Beilegung der Streitigkeit in Aussicht gestellt.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte erhalten?

Empfänger einer solchen Abmahnung sind häufig überrascht und halten diese für einen schlechten Scherz oder Abzocke. Dies ist jedoch meist nicht der Fall. Eine Abmahnung ist grundsätzlich ein rechtlich vorgesehenes Mittel, Verstöße auf dem Gebiet des Urheberrechts zu verfolgen. Große Kanzleien versenden jährliche eine erhebliche Anzahl an Abmahnungen im Auftrag ihrer Mandanten.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, sind Sie damit nicht allein. Aufgrund unserer Erfahrung mit der Verteidigung Abgemahnter haben wir einige Tipps für Sie:

Halten Sie  die genannte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ein und nutzen Sie die Zwischenzeit, um sich Rechtsrat einzuholen. Häufig lohnt es sich, falls Sie den gerügten Verstoß tatsächlich begangen haben, eine modifizierte Unterlassungs­erklärung abzugeben oder einen niedrigeren Vergleichsbetrag als den geforderten Betrag durch einen Rechtsanwalt für Sie aushandeln zu lassen. Haben Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen, müssen Sie dennoch aktiv werden. Es genügt nicht, den Vorwurf schlichtweg abzutun. Ignorieren Sie die Abmahnung, kann das dazu führen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie bei einem Gericht erwirkt. Dies ist wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden. Auch in einem solchen Fall lohnt es sich, einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts aufzusuchen und ihren Fall einschätzen zu lassen.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg bietet Ihnen eine umfassende, fundierte juristische Betreuung im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Gerade auf dem Gebiet des Urheberrechts in Sachen Filesharings verfolgen wir  die aktuelle Rechtsprechung  besonders aufmerksam und haben schon eine Vielzahl an Abgemahnten vertreten. Sie können uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir werden den Fall dann für Sie einschätzen und das weitere Vorgehen planen.

 

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