Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte i.A. der Masterfile Deutschland GmbH wegen illegaler Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Fotografien

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
25.01.20094161 Mal gelesen

Masterfile Deutschland GmbH geht mit Hilfe der Waldorf Rechtsanwälte wegen illegale Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Fotografien gegen Anbieter von Internethomepages vor:

Die Waldorf Rechtsanwälte aus München verschicken derzeit wieder im Auftrag der Masterfile Deutschland GmbH an Anbieter von Internetseiten (Website Betreiber) Abmahnungen wegen ?illegaler Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Fotografien?.

In den Schreiben heisst es, die Masterfile Deutschland GmbH sei bekanntermaßen eine renommierte, international tätige Bildagentur, die das Bildmaterial einer Vielzahl von Fotografien weltweit exklusiv vermarkte. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass Masterfile Deutschland GmbH in Erfahrung gebracht habe, dass die betroffene Internetseite eine Darstellung enthalte, in die eine oder mehrere Fotografien aus dem Repertoire von Masterfile Deutschland GmbH ohne deren erforderliche Zustimmung eingebunden worden sei.

Rechtlich wird geltend gemacht, dass der Betroffene Anbieter der Internetseite in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte von Masterfile Deutschland GmbH verstoßen habe. Gestützt wird die Argumentation darauf, dass es sich bei der Fotografie um ein Lichtbildwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest aber um Bildmaterial nach § 72 UrhG handele. Die konkrete Verwendung der Fotografien stelle eine unzulässige Vervielfältigung nach § 16 UrhG und öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar.

Als ausschließliche Rechteinhaberin sei die Mandantschaft der Waldorf Rechtsanwälte schließlich berechtigt, sämtliche aus der urheberrechtswidrigen Nutzung des Bildmaterials resultierende Rechte geltend zu machen.

Der Betroffene wird sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ferner wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

Weitere Forderungen werden in der Abmahnung zunächst nicht erhoben.
 
Rechtlich ist folgendes zu beachten:
 
  • Der Betroffene wird in der Abmahnung zunächst aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft bezüglich Art und Umfang der Fotonutzung zu geben. Es folgt dann regelmäßig in einem zweiten Schreiben die Bezifferung der Ansprüche. Es geht dann stets um Anwaltskosten aus einem bestimmten Streitwert und um die Geltendmachung eines Lizenzschadens.
  • Die ausschließlichen Nutzungsrechte sind von Masterfile Deutschland GmbH in einer lückenlosen Nutzungsrechtskette zu beweisen. Dieser Beweis muss aber noch nicht in der Abmahnung erfolgen.
  • Der Abmahnung ist zwar keine Vollmacht beigefügt. Die Beifügung einer Vollmacht ist jedoch nach überwiegender Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Rechtsliteratur keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Abmahnung.
  • Der geltend gemachte Auskunftsanspruch dient zur Berechnung des regelmäßig in einem zweiten Schreiben geltend gemachten Lizenzschadens. Insofern ist der begehrte Auskunftsanspruch besonders sorgfältig zu prüfen.
  • Die Abmahnung ist dringend zu beachten, da bei Mißachtung der Abmahnung eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Kostenfolgen droht.
  • Es empfiehlt sich daher eine eingehende Prüfung durch einen im Urheber- und Medienrecht ausgewiesenen Rechtsanwalt.
 
 
  
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
*Master of Laws Medienrecht