Abmahnung von der Nebulus GmbH

Abmahnung von der Nebulus GmbH
15.07.2016485 Mal gelesen
Die Nebulus GmbH verschickt vermehrt Abmahnungen an private Ebay-Anbieter. Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Produktfotos der Nebulus GmbH. Bereits in der Vergangenheit hatte das Unternehmen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt.

Warum mahnt die Nebulus GmbH ab?

Das Unternehmen versendet Abmahnungen an private Ebay-Verkäufer. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie im Rahmen ihrer Angebote Produktfotos der Nebulus GmbH verwendet  haben. Dadurch werden die Urheberrechte des Unternehmens an den Fotos verletzt.

Was fordert die Nebulus GmbH?

Die GmbH fordert in den Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten und die künftige Unterlassung der Verwendung von Produktfotos der Nebulus GmbH. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die auch die Regelung einer Vertragsstrafe enthält. Außerdem soll der Abgemahnte Auskunft über den Umfang der angeblichen Rechtsverletzungen geben. Daneben wird ein Lizenzschadensersatz von 90 Euro pro angeblich benutztem Produktfoto, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro verlangt.

Abmahnung erhalten -Was tun?

Sie sind selbst betroffen und haben ebenfalls eine Abmahnung der Nebulus GmbH wegen Urheberrechtsverletzung erhalten, dann ignorieren sie keinesfalls die Abmahnung. Stattdessen ist es sinnvoll wie folgt vorzugehen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir helfen ihnen gerne und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.