Abmahnung Medical Art Service durch K & E Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung

Abmahnung Medical Art Service durch K & E Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung
13.06.2016311 Mal gelesen
Wegen ungenehmigter Nutzung einer medizinischen Illustration der Firma Medical Art Service, Inhaberin Frau Isabel Christiansen wurde der Anbieter einer kleingewerblich genutzen Internetseite abgemahnt und zu einem sofortigen Unterlassen der Nutzung sowie Zahlung von Schadensersatz aufgefordert.

Mit dem hier vorliegenden Abmahnschreiben vom 10.06.2016 wird von der Kanzlei K & E Rechtsanwälte innerhalb einer kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie Auskunft und Schadensersatz verlangt.

Gefordert wird ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 930 € zuzüglich  Anwaltskosten von 995 € insgesamt also 1.925 €.

Weitere Einzelheiten zu der Abmahnung lesen Sie gerne auf meinen Webseiten.

Empfehlung

Wenn Sie auch eine deratige Abmahnung erhalten haben sollten, dann sollten Sie den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sehr ernst nehmen. Bei der Nutzung von Bildmaterialien legt das Urheberrecht dem  Nutzer sehr hohe Sorgfaltspflichten zur Aufklärung der Lizenzrechte auf.

Lassen Sie Ihren Fall daher vorsorglich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles zu den Handlungsmöglichkeiten durch mich sichten. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, oder Sie keine Verantwortung treffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Es sollte keinesfalls voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die erhobenen Schadensersatzforderungen sind in der Regel zu hoch. Hier kann möglicherweise Abhilfe geschaffen werden.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Rechteinhaber oder der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die Ihnen gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Häufig gibt es alternative Vorgehensweisen.
  • Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.