In obiger Angelegenheit beantragt die Kanzlei Winterstein aus Frankfurt derzeit massenhaft Mahnbescheide gegen abgemahnte Personen, die bisher nicht gewillt waren, der Zahlungsaufforderung der Kanzlei nachzukommen. Dies steht im Widerspruch zu der Aussage des Herrn Kappler, Geschäftsführer von K&K Logistics, dass Anbieter von Originalwaren, die im EWR vertrieben wurden, nichts zu befürchten haben.
Im September diesen Jahres gab er in einem Spiegel-Interview noch folgendes von sich: "Solche Fälle verfolgen wir nicht. Privatpersonen haben das gute Recht, ihre gebrauchte Orignalware zu verkaufen. Wenn da doch ein Fehler passiert, genügt ein Anruf bei uns. Wenn der Kunde belegen kann, dass er privat gebrauchte Originale verkauft hat, ist die Sache aus der Welt." Ein Anruf würde genügen. Dies sieht in der Praxis meist völlig anders aus. Die von uns vertretenen Mandanten, die die Waren ordnungsgemäß erworben und diese ohne Rechtsverstoß zum Verkauf angeboten haben wurden nicht gehört, weder von K&K Logistics noch von deren Vertretern. Stattdessen erfolgt in der Regel eine kostenpflichtige Abmahnung, sodann ein Mahnbescheid.
Datum: 17.12.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht, Markenrecht
mehr über: Ed Hardy, K&K Logistics, Clemens Kappler
08.07.2009
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