Abmahnung wegen Verwendung fremder Produktfotos auf eBay durch Rechtsanwälte Schlömer und Sperl i.A. von Kristin Liepelt

Abmahnung wegen Verwendung fremder Produktfotos auf eBay durch Rechtsanwälte Schlömer und Sperl i.A. von Kristin Liepelt
20.04.2016242 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Schlömer und Sperl mahnen die Verwendung von fremden Bildern zur Bewerbung von Artikeln auf eBay ab.Viele eBay-Verkäufer finden Produktfotos über die Google Bildersuche und verwenden diese ohne Genehmigung des Urhebers.

Die Nutzung fremden Bildmaterials ist im Urheberrecht jedoch verboten und somit abmahnfähig.

                                                                  

Die Rechtsanwälte Schlömer und Sperl veranschlagen für Schadens- und Aufwendungsersatz 469,50€. Dieser Betrag setzt sich aus 300,- € Lizenzschaden und 169,50 € Rechtsanwaltskosten zusammen.  Zur Berechnung des Lizenzschadens zieht die Kanzlei Schlömer und Sperl die Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) heran. Diese kann professionellen Fotografen zur Berechnung ihres Honorars dienen.

 

Sie haben eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Schlömer und Sperlerhalten?

Abmahnungen im Urheberrecht sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Sie sollten die Abmahnung der Kanzlei Schlömer und Sperl daher auf keinen Fall ignorieren, sondern eine fundierte Antwort ausarbeiten.

Gleichzeitig sollten Sie auf keinen Fall die erhaltene Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag anstandslos bezahlen. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung gilt unbeschränkt und ist bei wiederholtem Vergehen mit horrenden Kosten verbunden.

Wie sollen Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Wir empfehlen Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der Ihnen hilft eine modifizierte Unetrlassunserklärung zu verfassen und den Betrag der Abmahnung zu verhandeln. So sollten Sie auf die Abmahnung nicht mit Mustern aus dem Internet antworten, da diese nicht für Ihren konkreten Fall geschrieben wurden und somit zu schwerwiegenden Fehlern führen können.

Die Anwendung der MFM Honorar-Tabelle ist beispielsweise oftmals nicht gerechtfertigt, da das Bild nicht den Qualitätsstandards eines professionellen Fotografens entspricht. Eine anwaltliche Prüfung von dieser und ähnlichen Nuancen ist daher dringend notwendig.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir vertreten seit Jahren Abgemahnte und haben daher Erfahrung mit einer Vielzahl von Abmahnungen.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.

 

Kontakt:

 

HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft

 

Hamburg:

Großneumarkt 20

20459 Hamburg

Fon: 49 (0)40/ 533 087 - 20

Fax: 49 (0)40/ 533 087 - 30

Mail: mail@shrecht.de

 

Berlin:

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Fon: 49 (0)30/206 494 - 05

Fax: 49 (0)30/206 494 - 06

Mail: mail@shrecht.de

   

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info