Abmahnung von Meissner & Meisser im Auftrag der Blom Deutschland GmbH: Luftbildaufnahmen

Abmahnung von Meissner & Meisser im Auftrag der Blom Deutschland GmbH: Luftbildaufnahmen
10.03.2016230 Mal gelesen
Kürzlich sind mir mehrere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch die illegale Nutzung von Luftbildaufnahmen zur Prüfung vorgelegt worden.

Die Abmahnungen werden jeweils durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner im Auftrag der Blom Deutschland GmbH ausgesprochen; geltend gemacht werden eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG bzw. unerlaubte Vervielfältigung gem. § 16 UrhG. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten sowie Schadenersatz gefordert.

Überblick: Die Abmahnung im Urheberrecht

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Urheberrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche

Mit einer Abmahnung werden normalerweise verschiedene Ansprüche verfolgt.

In erster Linie geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Bei Bestehen das Anspruch kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Wenn die Abmahnung berechtigt erfolgt ist, so steht dem Abmahner ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Der Hauptanspruch aus der Abmahnung: Unterlassung

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Betroffene ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Anspruch auf verschiedene Zahlungen sind. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Abmahnung: Die Reaktion ist entscheidend

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Die richtige Antwort ist hier immer auf den Einzelfall zu beziehen und kann nicht allgemein gegeben werden. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun - idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt - einer Lösung zuführen.

  •     Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
  •     Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet - in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  •     Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren - es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  •     Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  •     Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten


Ich unterstütze Sie gern.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

 

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

 

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