Urheberrechtliche Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Spinnin‘ Records BV vom 29.01.2016 an dem Musikwerk „Martin Solveig &

Urheberrechtliche Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Spinnin‘ Records BV vom 29.01.2016 an dem Musikwerk „Martin Solveig &
05.02.2016151 Mal gelesen
Erneut liegt uns eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Spinnin‘ Records BV vor, in der eine etwaige Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Martin Solveig & GTA - Intoxiated“ gerügt wird.

Unsere Mandantschaft habe, so heißt es in der Abmahnung, dieses Musikwerk öffentlich in einer Online-Tauschbörse zugänglich gemacht und hierdurch die Urheberrechte der Gegenseite verletzt.

Unsere Partei wird im Folgenden zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 389,50 aufgefordert.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Zunächst ist es wichtig, dass Abmahnung keinesfalls ignoriert werden sollte. Der Gegenseite würden sodann u. U. gerichtliche Schritte gegen Sie offen stehen. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch auch nicht unterzeichnet werden. Wird die Unterlassungserklärung in der beigefügten Form abgegeben, könnte diese als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Zudem können häufig erhöhte Vertragsstrafen drohen, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich sein mag.

Eine Abmahnung wegen vermeintlichem Filesharing sollte daher unbedingt und schnellstmöglich einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt werden.

Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte können mittlerweile auf mehrere tausend erfolgreich bearbeitete Mandate im Bereich des Urheberrechts zurückblicken. Wir stehen auch Ihnen bundesweit zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an uns!

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. 


Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.