Mahnbescheid, beantragt durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH wg vermeintlicher Urheberrechtsverletzung vom

Mahnbescheid, beantragt durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH wg vermeintlicher Urheberrechtsverletzung vom
05.02.2016316 Mal gelesen
Erneut liegt uns in unserer Kanzlei ein aktueller Mahnbescheid des Amtsgerichts Hagen vor, der durch den Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH beantragt und erlassen wurde.

Der vorliegende Mahnbescheid wurde im Nachgang zu einer Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen vom 28.09.2012 beantragt. Insgesamt wird die Zahlung eines Betrags in Höhe von 2.123,58 € gefordert. Dieser schlüsselt sich wie folgt auf:

- 1.667,00 € Kosten aus ursprünglicher Abmahnung

- 215,80 € Verfahrenskosten

- 240,78 € Zinsen

Wieder einmal zeigt sich, dass die von uns schon seit langem vertretene These stimmt, wonach "niemand vergessen wird".

Es stellt sich die Frage, wie bei Erhalt eines Mahnbescheids reagiert werden sollte.

Wichtig ist, dass auch bei Erhalt eines Mahnbescheides noch Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen bestehen. Hier gilt es nun, keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!

Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, wird durch die Gegenseite regelmäßig nach 14 Tagen ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt, welcher sodann vorläufig vollstreckbar wäre. Nach Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Individuell und auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten gilt es, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln um die Angelegenheit rechtssicher und so günstig wie möglich für Sie zu beenden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Wie der vorliegende Fall zeigt, ist das Ignorieren einer Abmahnung der denkbar schlechteste Weg. Abgemahnte sollten sich daher unbedingt durch einen spezialisieren Rechtsanwalt beraten lassen. Gerade die Rechtsprechungstendenzen in neuer Zeit haben bessere Chancen zur Verteidigung geliefert.

In zahlreichen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen.

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung - auf Ihren Einzelfall zugeschnitten

- Persönliche und enge Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz

- Vertretung im gesamten Bundesgebiet

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Fall einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.