Notruf Abmahnung: Neuste Waldorf Frommer-Abmahnungen: Vacation - Wir sind die Griswolds

09.12.2015 185 Mal gelesen
Derzeit hat die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer den Film "Vacation - Wir sind die Griswolds" im Visier. Abgemahnt wird die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Filesharing auf einer Online-Tauschbörse.

Momentan sind Abmahnungen im Umlauf, in denen Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH diverse Internet-Anschlussinhaber wegen des unerlaubten öffentlichen Bereitstellens des US-amerikanischen Films "Vacation - Wir sind die Griswolds" aus dem Jahr 2015 auf Internet-Tauschbörsen abmahnt. Es handelt sich hierbei also nicht um einen Download oder um Streaming des Films, sondern um dessen Upload und damit um das Verbreiten des Filmwerks.

Wegen der mutmaßlich begangenen Urheberrechtsverletzungen werden gegen die Abgemahnten Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Sie werden zum einen zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 815 Euro aufgefordert. Außerdem liegt dem Schreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die sie innerhalb einer kurzen Frist unterschreiben und an Waldorf Frommer zurückschicken sollen.

Ist auch Ihnen eine Abmahnung ins Haus geflattert, in der Sie von Waldorf Frommer wegen des Filesharings von "Vacation - Wir sind die Griswolds" abgemahnt worden sind?

Unser Rat: Bewahren Sie Ruhe und setzen Sie sich möglichst schnell mit uns in Verbindung! Unsere Kanzlei ist 24 Stunden am Tag für Sie da - auch am Wochenende und an Feiertagen. Lassen Sie auf keinen Fall die gesetzte Frist verstreichen, da sonst eine einstweilige Verfügung mit teuren Konsequenzen drohen kann!

Akzeptieren Sie auf keinen Fall ohne fachliche Prüfung die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen und unterschreiben Sie unter keinen Umständen die beiliegende Unterlassungserklärung. Diese hat grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung und zieht im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich. Leisten Sie keine Zahlungen und melden Sie sich weder mündlich noch schriftlich bei der Gegenseite.

In der Regel richten sich die Waldorf Frommer-Abmahnungen gegen den Inhaber des Internetanschlusses, über den das geschützte Werk verbreitet wurde. Hierzu sollten Sie aber wissen: Als Internet-Anschlussinhaber haften Sie nicht zwangsläufig auch für Verletzungen durch Dritte wie Familienmitglieder, Besucher, Kinder, Verwandte oder WG-Mitbewohner! Die Rechtsprechung unterscheidet bei Abmahnfällen immer zwischen Täter- und Störerhaftung. Im Fall der Störerhaftung kommt eine andere Person als Täter in Frage - hier entfällt zum Beispiel der geforderte Schadensersatz!

Da jeder Anschlussinhaber, der eine Abmahnung erhält, zunächst vor Gericht als "Täter" gilt, ist es seine Aufgabe, einen alternativen Geschehensablauf aufzuzeigen, der die Täterschaft einer anderen Person nahe legt.

Immer dann, wenn Ihr Internetanschluss nicht nur von Ihnen allein genutzt wird, bestehen gute Verteidigungschancen! Und auch dann, wenn Sie persönlich für das Filesharing verantwortlich sind, können die Forderungen aus der Abmahnung mit anwaltlicher Hilfe ggf. noch reduziert werden!

Es lohnt sich also immer, die komplexe Angelegenheit juristisch überprüfen zu lassen!

Was tun wir für Sie?

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und ob Sie wirklich für den Vorwurf verantwortlich sind. Desweiteren versuchen wir, die Forderungen der Abmahnungen für Sie zu reduzieren. Lassen Sie sich von uns kompetent beraten - auch am Wochenende und an den Feiertagen.

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen:089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.