Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt Filesharing ab - Playing it Cool

Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt Filesharing ab - Playing it Cool
08.12.2015150 Mal gelesen
Und wieder rollt die Waldorf-Frommer Abmahnungswelle in die Briefkästen diverser Internet-Anschlussinhaber. Dieses Mal geht es um den Film "Playing it Cool" im Auftrag der Universum Film GmbH. Unsere Empfehlung: Bleiben Sie ruhig und setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung!

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt regelmäßig im Auftrag großer Filmkonzerne Internet-Anschlussinhaber wegen des Filesharings verschiedener Filme und Serien ab.

Im aktuellen Fall ist der Vorwurf folgender: Der Abgemahnte soll über seinen Internet-Anschluss das Filmwerk "Playing it Cool" illegal auf einer Online-Tauschbörse hochgeladen und dadurch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Dies sei eine Urheberrechtsverletzung, aus der sich rechtliche Konsequenzen ergeben.

Die Münchner Anwälte fordern den Abgemahnten nun im Auftrag der Universum Film GmbH auf, eine Schadenspauschale in Höhe von 815 € zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist unterschrieben an Waldorf Frommer zurückzuschicken.

Haben auch Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten?

Falls auch Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und lassen Sie sich nicht zu überstürzten Handlungen hinreißen. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft die dem Abmahnschreiben beiligende Unterlassungserklärung, an die Sie auf lange Zeit gebunden sind. Zahlen Sie auch nichts an Waldorf Frommer und melden Sie sich weder mündlich noch schriftlich bei der Gegenseite.

Unser Rat: Akzeptieren Sie nicht einfach die geltend gemachten Forderungen, sondern lassen Sie diese durch einen spezialisierten Anwalt prüfen! Bleiben Sie auf keinen Fall untätig - ansonsten kann Ihnen ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren drohen!

Im Rahmen einer Prüfung wird zunächst ermittelt, ob eine Täterhaftung oder Störerhaftung vorliegt. Immer dann, wenn Ihr Anschluss noch von anderen Personen verwendet wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen. Selbstverständlich haften Sie als Anschlussinhaber nicht immer automatisch. Wenn Sie allerdings nichts zu Ihrer Entlastung hervorbringen, gilt vor den Gerichten die Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber auch der Nutzer des W-Lan Anschlusses waren und den illegalen Tausch persönlich vorgenommen haben.

Wie sieht die Vertretung durch unsere Kanzlei aus?

Wir haben jeden Tag mit Waldorf Frommer-Abmahnungen zu tun und wissen, wie wir Sie richtig verteidigen können. Unsere Anwälte überprüfen, ob die Abmahnung gegen Sie tatsächlich berechtigt ist und inwieweit Sie haften. Sollten Sie das Filesharing persönlich vorgenommen haben, werden wir versuchen, die Forderungen aus der Abmahnung für Sie zu reduzieren!

Da die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen in der Regel kurz sind, zögern Sie nicht, uns auch an Wochenenden und Feiertagen anzurufen!Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen!

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.