BGH räumt Theaterstück `Ehrensache` urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Originalfassung ein

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
08.07.2009809 Mal gelesen

Die Mutter einer verstorbenen 14-jährigen Tochter (sog. Hagener Mädchenmord-Fall) beanstandete die urheberrechtliche Nutzung des Theaterstücks"Ehrensache", in der episodenhaft Ereignisse aus dem Leben des Mädchens kurz vor ihrem Tod erzählt wurden, da dies eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts ihrer Tochter darstelle.

Der BGH gab damit der Klage des Theaterverlags statt, der die Feststellung begehrte, dass er berechtigt sei, Dritten die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Originalfassung einzuräumen. Die richter stellten fest, dass es sich bei dem Stück um ein literarisches Stück mit Wirklichkeitsbezug unter Vermengung tatsächlicher und fiktiver Schilderung handele, die weder das Persönlichkeitsrecht der Beklagten noch die postmortalen Persönlichkeitsrechte der Tochter beeinträchtigten würden.

Der BGH folgt damit der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, welches die vorangegangene Verfassungsbeschwerde der Mutter mangels Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht zur Entscheidung angenommen hatte.


Datum: 31.10.2008
Autor: Gulden
Rubrik: allgemeines Persönlichkeitsrecht
Mehr über: postmortales Persönlichkeitsrecht, Feststellungsklage, urheberrechtliche Nutzungsrechte

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