Amazon-Händler aufgepasst: Amazon erhält Nutzungsrechte Ihrer Produktbilder!

02.12.2015 160 Mal gelesen
Wenn Sie als Händler Ihre Angebote auf Amazon mit Produktbildern versehen, gehen die Nutzungsrechte Ihrer Bilder automatisch an Amazon über. Damit kann sich die Konkurrenz völlig legal an Ihre Bilder anhängen!

Händler versehen Angebote häufig mit Produktfotos, da sich ihre Ware so leichter verkaufen lässt. Da bei Amazon aber jedes Produkt - unabhängig davon, wie viele Händler dieses anbieten - mit dem gleichen Produktbild auf einer gemeinsamen Seite präsentiert wird, können sich Konkurrenten leicht an fremde Produktbilder anhängen.

Das bedeutet konkret: Ein Händler stellt als erstes ein Produktfoto ein. Anschließend können sich beliebig viele Konkurrenten an dieses Produktbild anhängen - in der Vergangenheit ein häufiger Grund für Streitigkeiten in puncto Urheberrecht. Möglich ist das ganze durch eine AGB-Klausel von Amazon. Hierbei räumen Online-Händler Amazon quasi automatisch die unbefristeten Nutzungsrechte an ihren Produktfotos ein.

Erst kürzlich hat das OLG Köln bestätigt, dass die entsprechende AGB Klausel zulässig und wirksam ist. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Amazon ist demnach erlaubt, ebenso wie das Anhängen an fremde Produktbilder (19.12.2014, Az. 6 U 51/14).

Allerdings hat das derzeitige Amazon-System durchaus auch Vorteile für die Händler, denn: Durch die gemeinsame Präsentation der Produkte auf einer Seite können mehr potentielle Kunden angezogen werden!

Unser Ratschlag: Wenn Sie von einem Mitbewerber auf Amazon beispielsweise wegen des Anhängens an ein fremdes Produktbild abgemahnt worden sind, melden Sie sich bei uns! Ignorieren sie auf keinen Fall die Abmahnung, da sonst weitere Kosten drohen können!

Wie kann JusDirekt Ihnen helfen?

Unsere spezialisierten Anwälte besprechen mit Ihnen sämtliche urheberrechtliche Fragestellungen und das weitere Vorgehen! Scheuen Sie sich nicht, uns auch am Wochenende und an den Feiertagen zu kontaktieren: Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

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