Antennengemeinschaft gegen GEMA vor dem Landgericht Potsdam

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
09.10.2015190 Mal gelesen
Antennengemeinschaft gegen GEMA vor dem Landgericht Potsdam

In einem von uns für eine Brandenburger Antennengemeinschaft gegen die GEMA geführten Verfahren (Az. 2 O 436/14) hat das Landgericht Potsdam den ursprünglich für heute anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung kurzfristig auf den 10. Dezember 2015 verlegt. Die GEMA hat unsere Mandantin, die mehr als 2000 Haushalte mit Fernsehen versorgt, wegen des Betriebs einer Gemeinschaftsantennenanlage zehn Jahre rückwirkend auf Zahlung eines mittleren fünfstelligen Betrages in Anspruch genommen.

BGH-Entscheidung ist auf Antennengemeinschaften übertragbar

Nach unserer Auffassung ist die Klage mit Blick auf das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.09.2015 (Az. I ZR 228/14), wonach für Gemeinschaftsantennenanlagen keine Vergütung an die GEMA zu leisten ist, in vollem Umfang abzuweisen. Zwar war im vom BGH entschiedenen Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft betroffen. Jedoch lassen sich die maßgeblichen Erwägungen des Gerichts auf Antennengemeinschaften übertragen. Denn auch hier ist die Weiterleitung der empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale auf einen abgegrenzten Personenkreis beschränkt. Dabei handelt es sich nach Ansicht des BGH selbst dann um einen urheberrechtsfreien Gemeinschaftsempfang, wenn eine Vielzahl von Haushalten angeschlossen ist.

"Wir werden die GEMA-Gebühren für Antennengemeinschaften kippen"

Das Landgericht Potsdam ist - soweit ersichtlich - das erste Gericht, das sich mit den Auswirkungen des BGH-Urteils auf Antennengemeinschaften zu beschäftigen hat. Rechtsanwalt Sören Rößner, der für den Prozess federführend verantwortliche Partner unserer Kanzlei, kommentiert den Verfahrensstand wie folgt: "Die Terminverlegung gibt allen Beteiligten Gelegenheit, sich zu der BGH-Entscheidung entsprechend zu positionieren. Wir gehen davon aus, dass wir die GEMA-Gebühren für Antennengemeinschaften kippen werden und sehen der mündlichen Verhandlung am 10. Dezember 2015 optimistisch entgegen."

"Antennengemeinschaften müssen jetzt handeln, um ihre Rechte zu wahren"

So lange sollten betroffene Antennengemeinschaften jedoch nicht warten. In den vergangenen Wochen haben uns als auf diesem Rechtsgebiet spezialisierte Kanzlei zahlreiche Anfragen erreicht, wie man sich nach dem BGH-Urteil am besten verhalten soll. Rechtsanwalt Sören Rößner: "Die Antennengemeinschaften müssen jetzt entscheiden, ob sie die erforderlichen Schritte ergreifen, um ihre Rechte zu wahren. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung möglicher Rückforderungsansprüche. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, droht deren Verjährung." Die Chancen für Antennengemeinschaften, sich erfolgreich sowohl gegen die GEMA als auch gegen die VG Media und RTL zur Wehr zu setzen, stehen nach der BGH-Entscheidung jedenfalls besser denn je.

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