Abmahnung d. ASG Rechtsanwälte GmbH (f200) i.A. v. Frau Michel Keck wegen der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos

Abmahnung d. ASG Rechtsanwälte GmbH (f200) i.A. v. Frau Michel Keck wegen der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos
29.09.2015194 Mal gelesen
Die ASG Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von Frau Michel Keck wegen der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf einer Website ab. Geltend gemacht werden u.a. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Höhe von 2.325,00 EUR.

In der uns vorliegenden Abmahnung rügt die Kanzlei ASG Rechtsanwälte (f200) die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf der Internetseite des Abgemahnten ohne Einwilligung des Urheberin. Das genannte Foto soll von Frau Michel Keck, einer Künstlerin für abstrakte Kunst und mixed media Werke stammen.

Die ASG Rechtsanwälte fordern zunächst die Beseitigung/Löschung des Fotos von der Website und senden zudem eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung mit, die der Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Frist zurücksenden soll.

Darüber hinaus fordert die Kanzlei einen Schadenersatz gemäß § 97 UhrG. Dieser wird in der Abmahnung aus der jährlichen Lizenzgebühr der Verwertungsrechte errechnet und mit einem Aufschlag von 100% wegen fehlender Urheberrechtsangabe auf der Website versehen, sodass ein Gesamtschadensersatz von 2.325,00 EUR veranschlagt wird.

Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert Auskunft zu erteilen, auf welchen weiteren Seiten, Portalen oder Medien er das Foto verwendet habe. Eine Anpassung der Schadensersatzhöhe wird angekündigt.

Letztlich stellen die ASG Rechtsanwälte dem Abgemahnten auch Kosten für die anwaltliche Vertretung in Höhe von 679,10 EUR in Rechnung.

 

Was ist zu tun, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben?

 Zunächst ist es nicht ratsam, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Lassen Sie zudem die genannte Frist nicht fruchtlos verstreichen. Anderenfalls riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, welche für Sie einen zusätzlichen Kostenaufwand verursachen kann. Ist die Abmahnung berechtigt, müssen Sie grundsätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Nur so kann die bestehende Widerholungsgefahr ausgeräumt werden.

Dennoch gilt: Handeln Sie nicht voreilig. Sie sollten die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch nicht ohne professionelle Hilfe unterschreiben oder überstürzt zahlen.

Die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling vertreten bundesweit Abgemahnte wegen Verstöße gegen des Urheberrecht.

Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums wie z.B. dem Urheberrecht (UrhG), Designrechts (DesignG) oder Markenrecht (MarkenG) können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Wir werden Sie umgehend zurückrufen und im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen.


Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de