Klage d. Schulenberg & Schenk i.A.d. Beate Uhse oder c-law GbR i.A.d. Wolfgang Embacher Film nach Mahnbescheid u. vorheriger Abmahnung

Klage d. Schulenberg & Schenk i.A.d. Beate Uhse oder c-law GbR i.A.d. Wolfgang Embacher Film nach Mahnbescheid u. vorheriger Abmahnung
23.01.2015303 Mal gelesen
Nach urheberrechtlichen Abmahnungen haben einige Rechteinhaber nunmehr Mahnbescheide bzw. Klage bei Gericht einreichen lassen. So haben z.B. auch die Kanzleien Schulenberg & Schenk und c-Law GbR nach solchen Abmahnungen für ihre Mandanten z.T. Mahnbescheide beantragt od. Klage erhoben.

Dabei war die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Beate Uhse Licensing B.V. und die c-Law GbR im Auftrag der Wolfgang Embacher Filmproduktion tätig. In der zuvor ausgesprochenen Abmahnung der genannten Kanzleien wurde dem Adressaten vorgeworfen, illegal einen urheberrechtlich geschützten Film aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung im Internet zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Dies soll er auf einer sog. Online-Tauschbörse getan haben.

 

In der Abmahnung wurden die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert sowie ein Schadensersatz- und Aufwendungsersatzbetrag beziffert. In Fällen der Nichtreaktion durch den Abgemahnten wurde von den Kanzleien ein Mahnbescheid beantragt. Nachdem der Abgemahnte sich gegen den Mahnbescheid zur Wehr gesetzt hat, wurde dann von den Kanzleien Schulenberg & Schenk und der c-law GbR die Anspruchsbegründung (entspricht im Ergebnis einer Klage) bei Gericht eingereicht.

 

Beachten Sie, dass nach Klageerhebung vom Gericht gesetzte Fristen laufen! Diese beginnen mit dem Tag der Zustellung der Klage. Wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig reagieren, könnte dies zur Folge haben, dass ein Urteil und damit ein rechtskräftiger Titel gegen Sie ergeht. Daher sollten Sie sich sobald wie möglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, der innerhalb dieser Frist Ihre Interessen wahren kann. Im Gerichtsverfahren ist es noch nicht zu spät, sich gegen die geltend gemachten Forderungen zu wehren. Häufig ist es sogar im Klageverfahren noch möglich, die geforderten Beträge zu reduzieren.

 

Um sich von vornherein nicht unnötig den erhöhten Kosten eines Klageverfahrens auszusetzen, sollten Sie rechtzeitig, das heißt nach Erhalt der Abmahnung, reagieren und sich Rechtsrat bei einem fachkundigen Rechtsanwalt einholen, der Erfahrung im Bereich Urheberrecht hat. Dieser kann im außergerichtlichen Verfahren eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben und auf eine Reduzierung der geltend gemachten Beträge hinwirken.

 

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung zu erfragen. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de