Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH für "New Girl"

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
03.12.2014196 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Amerikanische TV-Serien wie "New Girl", "Homeland", "How I met your Mother", "The Big Bang Theory" oder "Simpsons" erfreuen sich nunmehr auch in Deutschland an immer größerer Beliebtheit. Immer mehr TV-Zuschauer wechseln von TV-Filmen zu TV-Serien. Umso spannender wird es natürlich, wenn in den USA neue Folgen der beliebten TV-Serie, wie hier beispielsweise "New Girl", abgedreht wurden, die in Deutschland noch nicht zu sehen sind.

Solche neuen Folgen der TV-Serie "New Girl" werden oft in sog. Internet-Tauschbörsen bei Bittorent, iDonkey, iMole oder den üblichen Tauschbörsen zum Tausch angeboten. Sollten Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, dann lassen Sie bitte die Finger von solchen Tauschbörsen. Das kann sehr teuer werden!

Sehr viele von diesen gänigen amerikanischen Serien sind Produktionen des Rechteinhabers Twentieth Century Fox Entertainment GmbH, die wiederum durch die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ziemlich hartnäckig die Verletzung der eigenen Urheberrechte verfolgt.

Dabei verlangen Wadorf Frommer Rechtsanwälte in der Regel die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Namen der eigenen Mandantschaft, pauschalisierten Schadensersatz und die Freistellung von außergerichtlichen Anwaltskosten zur Verfolgung der Rechte der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erreicht, gilt immer wieder der gleiche Rat, dass Sie bitte keinen Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen. Suchen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht und bezahlen oder unterschreiben Sie bis dahin nichts.

Sollten Sie nicht tätig werden, droht Ihnen ein einstweiliges gerichtliches Verfügungsverfahren, dass mit weiteren Prozesskosten von € 2.000,00 verbunden sein kann.

Sie müssen aktiv werden, aber nicht dem blinden Aktionissmus verfallen. Wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht. Rufen Sie uns oder schicken Sie uns eine Email.

Georg Schäfer
Rechtsanwalt