Abmahnung d. Denecke Priess & Partner i.A.d. 55PLUS Medien GmbH wg. Verletzung v. Nutzungsrechten an Bildern nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Abmahnung d. Denecke Priess & Partner i.A.d. 55PLUS Medien GmbH wg. Verletzung v. Nutzungsrechten an Bildern nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
18.11.2014273 Mal gelesen
Die Kanzlei Denecke Priess & Partner hat im Auftrag der 55PLUS Medien GmbH die unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder/Fotos („Bildmaterial“) im Internet abgemahnt.

Laut Abmahnung soll der Abgemahnte auf seiner Domain Bildmaterial verwendet haben, an welchem der 55PLUS Medien GmbH die alleinigen Nutzungsrechte zustehen sollen.

 

Gerade im Internet kommt es häufig zur Übernahme von Bildern/Fotos auf die eigene Homepage, in Onlineshops oder beispielsweise bei eBay-Auktionen. Hier ist jedoch Obacht geboten: Es kann sich bei den übernommenen Fotos auch um urheberrechtlich geschützte Fotos handeln, sodass die Übernahme unberechtigt ist.

 

In der o.g. Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner werden eine Reihe verschiedener Ansprüche geltend gemacht:

 

Zunächst werden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Zur Erfüllung dieser Ansprüche soll der Abgemahnte das Bild unverzüglich entfernen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Hierzu ist der Abmahnung eine "Vergleichsvereinbarung" beigefügt, die der Abgemahnte unterschreiben kann, um die Angelegenheit beizulegen. Weiter werden Zahlungsansprüche (Lizenzschaden) und Recherchekosten aufgeführt. Hierzu kommen die Rechtsanwaltskosten ("Kosten der Rechtsverfolgung") auf einen Streitwert von über 40.000,-€.

 

Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Denecke Priess & Partner oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten? Jetzt sollten Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen folgen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben, da Sie hierdurch möglicherweise Gefahr laufen könnten, dass von der jeweiligen Kanzlei ein Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie angestrengt wird.

 

Wenden Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung am besten an einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht auskennt. Dieser kann eine sogenannte "modifizierte" Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung, für Sie erstellen.

 

Die Frage, ob tatsächlich ein Anspruch gegen Sie besteht und in welcher Höhe kann nicht pauschal beantwortet werden und ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen. Die Höhe der Beträge richtet sich nach der Qualität des Fotos und dem Umfang, in dem das jeweilige Foto genutzt wurde. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

 

Rufen Sie und gerne für ein kostenloses Erstgespräch an.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de