VORSICHT: Markenrechtliche Abmahnungen durch die Dutta Modevertrieb GmbH wegen der Marke „MO“

VORSICHT: Markenrechtliche Abmahnungen durch die Dutta Modevertrieb GmbH wegen der Marke „MO“
08.11.2014331 Mal gelesen
VORSICHT VOR ÜBERZOGENEN FORDERUNGEN: Markenrechtliche Abmahnungen durch die Dutta Modevertrieb GmbH wegen der Marke „MO“

Uns erreichen zurzeit Abmahnungen der Kanzlei Preu Bohling & Partner für die Dutta Modevertrieb GmbH.

Vorgeworfen wird die Verletzung der Marke "MO".

Abgemahnt wird allerdings nicht nur die Verwendung des Zeichen "MO", sondern alles, was dem ähnlich sieht einschließlich Bilder wie ein "M" mit Herz. 

Dabei wird die Unterlassungserklärung mit einer Verpflichtung zur Auskunft verbunden. Solche Auskünfte dienen dazu, den Lizenzschadensersatz erst zu berechnen.

Tipp dazu: Das muss nicht unterschreiben werden.

Der Streitwert soll Euro 100.000 betragen.

Tipp dazu: Das ist überzogen. Bei durchschnittlichen Marken sind Euro 50.000 üblich. Damit ist die geforderte Anwaltsgebühr von knapp Euro 2.000 entschieden zu hoch.

Vorsicht: Entsprechend etwaiger Auskünfte kommt ein Lizenzschadensersatz noch dazu.

Unterschreiben Sie so etwas auf keinen Fall. Man geht hier "hoch ran", um sich nach unten zu verhandeln.

Aber selbst dann, wenn Sie die Kosten etwas drücken, zahlen Sie am Ende zu viel und gehen mit der Unterlassungserklärung unüberschaubare Risiken ein.

Wie reagiert man?

Bewahren Sie Ruhe. Nicht bei der Kanzlei Preu Bohling & Partner anrufen. Verschaffen Sie sich einen Überblick und lesen alles ganz genau.

Nicht einschüchtern lassen. Unterschreiben Sie nicht. Dieses würde ein Schuldanerkenntnis darstellen.

Wir warnen dringend vor der unüberlegten Abgabe so genannter modifizierter Unterlassungserklärungen, wie sie im Internet verbreitet werden (vorgefertigte Formulare).

Dabei wird im Internet oder auch von einigen Rechtsanwälten häufig der Eindruck erweckt, dies sei ein "Königsweg", um billig aus einer Abmahnung "heraus zu kommen". Tatsächlich werden Schäden aber häufig erst durch die unüberlegte so genannte modifizierte Unterlassungserklärung verursacht.

Angebracht ist eine so genannte Konsensverteidigung, aber nur, wenn sicher eine Markenverletzung vorliegt. Dabei einigt man sich über die Formulierung der Unterlassungserklärung und auf eine geringe Zahlung.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich. Bitte melden Sie sich umgehend. Sie haben in der Regel kurze Fristen zu beachten.