Urheberrechtliche Abmahnung durch Schlömer & Sperl Rechtanwälte i.A.d. Frau Kristin Liepelt wg. unerlaubter Nutzung v. Bildmaterial bei eBay

Urheberrechtliche Abmahnung durch Schlömer & Sperl Rechtanwälte i.A.d. Frau Kristin Liepelt wg. unerlaubter Nutzung v. Bildmaterial bei eBay
29.08.2014319 Mal gelesen
Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen für ihre Auftraggeberin Frau Kristin Liepelt Urheberrechtsverletzungen ab.

Der Adressat der Abmahnung soll auf dem Online-Marktplatz eBay im Zusammenhang mit der angebotenen Ware das Bildmaterial der Mandantin der Kanzlei unerlaubt genutzt und "öffentlich zugänglich" gemacht haben. Laut dem Schreiben der Rechtsanwälte soll der Abgemahnte dadurch die Rechte der Mandantin der Kanzlei verletzt haben.

In der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung sowie Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Der Abgemahnte soll u.a. eine sogenannte "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abgeben. Der zu zahlende Schadensersatzbetrag wird hier nach der MFM-Tabelle berechnet. Bei der MFM-Tabelle handelt es sich um Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing für Bildhonorare. Weiter wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt.

Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es ratsam sich auch an einen auf dem Gebiet Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht und Ihnen dabei helfen, die gegen Sie geltend gemachten Geldbeträge zu senken.

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de

oder

www.shrechtsanwaelte.de