Klage durch Schulenberg & Schenk i.A.d. I-On New Media GmbH nach Mahnbescheid d. Oliver Edelmaier u. vorheriger Abmahnung d. BaumgartenBrandt

Klage durch Schulenberg & Schenk i.A.d. I-On New Media GmbH nach Mahnbescheid d. Oliver Edelmaier u. vorheriger Abmahnung d. BaumgartenBrandt
15.08.2014609 Mal gelesen
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk hat im Auftrag der I-On New Media GmbH in mehreren Fällen Klagen eingereicht. Den Klagen waren Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt vorausgegangen.

Diese Abmahnungen lagen teilweise bereits einige Jahre zurück. In den Abmahnungen wurde dem Adressaten vorgeworfen, auf einer sogenannten Online-Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Dateien wie z. B. Filme, Musik oder Computerspiele illegal anderen Nutzern der Tauschbörse angeboten zu haben. Dadurch sollen die Rechte der Auftraggeberin der Kanzlei verletzt worden sein. Die Kanzlei BaumgartenBrandt forderte in ihren Abmahnungen eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von mehreren hundert Euro.

Nachdem der Abgemahnte nicht auf die Abmahnung reagiert hat, wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Edelmaier oder von der Kanzlei Schulenberg & Schenk ein Mahnbescheid beantragt. Zwischen der Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt und dem Mahnbescheid lagen teilweise bis zu mehrere Jahre. Nachdem der Abgemahnte sich gegen den Mahnbescheid zur Wehr gesetzt hat, hat dann die Kanzlei Schulenberg & Schenk die Anspruchsbegründung (entspricht im Ergebnis einer Klage) bei Gericht eingereicht.

Nach Erhalt der Klage ist es wichtig, diese nicht einfach unbeachtet zu lassen, sondern zeitnah und richtig darauf zu reagieren. Denn es laufen Fristen, die Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt einzuhalten sollten. Diese beginnen bereits mit dem Tag der Zustellung der Klage. Wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig reagieren, könnte dies zur Folge haben, dass ein Urteil und damit ein rechtskräftiger Titel gegen Sie in der Welt ist.

Jetzt ist es sinnvoll, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden, um für Sie die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Das Urheberrecht ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie, bei der sich das Verfahren gerade in Detailfragen entscheiden kann. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Erfahrung im Bereich Urheberrecht hat und sich mit den Feinheiten in diesem Rechtsgebiet auskennt. Häufig ist es einem versierten Anwalt sogar im Klageverfahren noch möglich, den eingeklagten Geldbetrag zu verringern. Für eine fundierte Gegenwehr ist es auch jetzt noch nicht zu spät.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung zu erfragen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Seite.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrechtsanwaelte.de