Abmahnung der Bolu GmbH durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk (Schwerter des königs 3)

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
15.07.2014242 Mal gelesen
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk vertritt in einer aktuellen urheberrechtlichen Abmahnung die Bolu GmbH, die nach eigenem Bekunden Inhaberin der Exklusivrechte des Filmwerkes „Schwerter des Königs 3“ ist.

Eine Überprüfung von Filesharing-Tauschbörsen durch Dritte soll ergeben haben, dass der Adressat der Abmahnung das geschützte Filmwerk illegal zum Download angeboten hat. Schulenberg & Schenk behauptet einen Schaden- und Aufwendungsersatz in Gesamthöhe von 1.151,88 EUR, bieten allerdings vergleichsweise eine Pauschalzahlung von 950 EUR zur Erledigung an. Daneben wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Sie haben geschützte Filmwerke im Internet zur Verfügung gestellt?

Wir empfehlen Abgemahnten immer wieder, die Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterzeichnen. Stattdessen sollte man sich an einen fachkundigen Anwalt wenden, der die Abmahnung sowie die Sach- und Rechtslage prüft und -falls erforderlich- eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzt, mit welcher kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird. Der Abgemahnte behält damit alle Einwendungen gegen die weiteren (Zahlungs-) Forderungen.

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