Domainname als Markenrechtsverletzung?

Domainname als Markenrechtsverletzung?
03.06.2014238 Mal gelesen
Hier und dort kommt es zwischen Kunden und Unternehmen zu Konflikten, die nicht selten in totaler Eskalation enden – Rufschädigungen und Streitigkeiten vor Gericht sind die krassen Folgen.

Manch einer lässt seiner Wut oder seienm Unmut über ein Unternehmen auch in der Onlinewelt freien Lauf. Hierzu werden teilweise Domains registriert, die den Namen des Unternehmens beinhalten, wie beisipelsweise www.musterunternehmen-kritik.de. Zumindest größere Unternehmen haben sich ihren Namen auch markenrechtlich geschützt, sodass fraglich ist, ob jedermann einfach so eine Domain unter diesem Namen und einem Zusatz anmelden kann.

Eigentlich Markenrechtsverletzung

Theoretisch ist diese Vorgehensweise in unserem Beispiel mit dem Musterunernehmen eine unzulässige Ausbeutung des Zeichens - denn "Musterunternehmen" wäre als Marke eingetragen, und die Kritikdomain würde ja genau diese Marke benutzen, um mehr Besucher und eine größere Aufmerksamkeit zu erzielen. Genau davor soll das Markenrecht ja schützen! Insofern handelt es sich zunächst und nur aus dem Markenrecht heraus um eine unzulässige Ausbeutung des Kennzeichens.

Grundgesetz hilft weiter

Allerdings muss auch beachtet werden, dass das Markenrecht nicht der freien Meinungsäußerung entgegen stehen darf - das Markenrecht soll den geschäftlichen Verkehr schützen, nicht den Inhaber der Marke in eine unantastbare und indiskutable Position erheben. Es ist unter Berücksichtigung des Art. 5 Grundgesetz daher erlaubt, dass jemand eine Domain unter Nennung des Namens, der markenrechtlich geschützt ist, einträgt - denn jeder hat das Recht, sich kritisch mit einem Unternehmen auseinanderzusetzen. Wenn hierfür erforderlich ist, das Unternehmen auch in der Domain zu benennen, soll das Markenrecht dem nicht entgegenstehen. Außerdem werden diese Art von Domains sowieso nicht markenrechtlich oder kennzeichenmäßig gebraucht.

Dennoch andere Vorschriften beachten

Dass das Markenrecht dem Vorhaben nicht entgegensteht, stimmt also - allerdings darf deshalb nicht von einem rechtsfreien Raum ausgegangen werden, wenn sich ein Kunde auf seiner Website ungehalten über ein Unternehmen auslässt. Kritik ist zulässig, darf aber eine bestimmte Schmerzgrenze nicht überschreiten - dann könnte es zu zivilrechtlichen Ansprüchen der Unternehmen kommen, die nicht weiter hinnehmen werden, dass jemand per "schlechter Werbung" ihr Geschäft sabotiert. Meinungsfreiheit steht jedem zu, sollte aber immer mit einer gewissen Verantwortung ausgeübt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass zumindest die großen Unternehmen die Meinungen und Äußerungen, die über das Unternehmen im Internet kusieren, ständig im Auge haben - erst Recht im Wege der Markenüberwachung.