In jüngster Zeit mehren sich die Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern. Auffällig ist dabei, dass immer wieder die gleichen Protagonisten am Start sind. In jedem Fall erscheinen die Forderungen exorbitant und sollten nicht hingenommen werden. Ebenso sind Vergleiche mit der Gegenseite mit Vorsicht zu genießen, selbst oder gerade wenn auf Abgemahnten-Seite eine anwaltliche Vertretung besteht.
Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Medienrecht mainz
siehe auch: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,547234,00.html
www.daserste.de/ratgeber/geld_beitrag_dyn~uid,hmc6h5h2615a24...
Links:
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com