Apps rechtlich schützen lassen?

Apps rechtlich schützen lassen?
20.05.20144212 Mal gelesen
Viele App-Entwickler stellen uns die Frage, inwieweit sie ihre Apps rechtlich schützen lassen können. Einige meinen, dass eine Patent- oder Markenanmeldung einschlägig sei - meistens ist dies weit gefehlt. Wir erläutern, inwieweit Ihre App rechtlichen Schutz genießen kann!

Es ist ein echtes Horrorszenario für die meisten App-Entwickler: die eigene App ist erst kürzlich veröffentlicht, und schon wird sie von anderen Softwareschmieden "kopiert" oder plump "plagiiert", und die Nutzer wenden sich der neuen, vielleicht besser vermarkteten aber "geklauten" App zu. Somit wären alle Mühen und Kosten umsonst gewesen - daher wollen viele App-Entwickler wissen, inwieweit rechtlicher Schutz davor besteht. Gerne zeigen wir die Möglichkeiten auf und räumen falsche Vorstellungen über das Patent- und Markenrecht aus dem Weg!

Patentrecht für Apps?

Das deutsche Patentrecht schützt technische Erfindungen. Dazu gehören die meisten Softwares allerdings nicht! Technische Erfindungen werden im technischen Sinne verstanden, es geht also tatsächlich um nach außen wahrnehmbare Erfolge. Eine App, die beispielsweise der reinen Unterhaltung dient (App Game), fällt nicht unter technische Erfindung. Ein Patentschutz kann hierfür nicht beantragt werden! Dies ist nur in den äußerst seltenen Fällen denkbar, in denen die App für einen nach außen wahrnehmbaren Erfolg verantwortlich ist, also beispielsweise eine Robotersteuerung. In den allermeisten Fällen kann aber kein Patentschutz erlangt werden!

Markenrecht für Apps?

Viele App-Entwickler bitten uns, ihre App als Marke anzumelden oder sonst wie markenrechtlichen Schutz für die mobile App zur Wirksamkeit zu verhelfen. Hier muss allerdings verstanden werden, was das deutsche Markenrecht tatsächlich schützt: es geht um Kennzeichen, die eine Unterscheidungskraft besitzen müssen. Es werden daher keine Erfindungen oder Leistungen geschützt. Eine App an sich kann daher nicht markenrechtlichen Schutz genießen!

Wohl aber kann etwa das Logo der App, der Name oder Slogans per Markenanmeldung umfassend geschützt werden. Wird dieses Logo oder der Name dann von anderen unzulässigerweise nachgeahmt oder gar direkt benutzt, kann markenrechtlich dagegen vorgegangen werden!

Markenrecht bietet also keinen Schutz für die App an sich, wohl aber für die Kennzeichen, die die App von anderen Apps unterscheidet!

Urheberrechtlicher Schutz für Apps?

Eine grundsätzliche Schutzmöglichkeit von Apps ergibt sich in Deutschland durch das Urheberrecht. Die meisten werden bei Urheberrecht zunächst an Literaturwerke oder Musik denken, aber weit gefehlt: schon lange gilt das Urheberrecht auch explizit für Computerprogramme - also auch für Apps. Dies gilt sogar auf europäischer Ebene!

Einzige Voraussetzung ist, dass die App einen gewissen schöpferischen Anspruch erfüllt. Der Maßstab hierfür ist allerdings nicht sehr hoch, sodass gewöhnlich jede App diese Voraussetzung erfüllen wird.

Die gute Nachricht: der Urheberrechtsschutz muss nicht kostenpflichtig angemeldet oder beantragt werden. Viel mehr entsteht Urheberrecht an der App durch das Programmieren, also durch das Erstellen der App! Wer eine App schreibt, ist automatisch Urheber und genießt Urheberrechtsschutz.

Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass das Urheberrecht nicht die Idee der App schützt - sondern "nur" die konkrete Form. Andere können daher die "Idee" der App nutzen und eine eigene App programmieren - ähnlich wie bei Texten. Ein Liebesgedicht als Idee ist nicht geschützt, das konkrete Liebesgedicht aber schon!

Bei der App-Erstellung sollte darauf geachtet werden, dass der eigene Name in der App sichtbar auftaucht. Nur so kann im Zweifelsfall die Urheberschaft auch bewiesen werden. Sollte dann jemand die eigene App in der konkreten Gestalt einfach kopieren, kann effektiv urheberrechtlich dagegen vorgegangen werden!

Anwalt für IT-Recht

Uns können Sie für jede Frage rund um das Thema App und Recht kostenlos anrufen: 0800 / 100 41 04. Auch bieten wir Ihnen unter www.recht-freundlich.de einen ebenfalls kostenlosen Live-Chat an, der Sie direkt mit einem Anwalt für IT-Recht verbindet.

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