Anwalt für Markenrecht

Anwalt für Markenrecht
20.05.2014321 Mal gelesen
Wer sein eigenes Kennzeichen entwickelt hat und dieses rechtlich schützen möchte, sollte rechtzeitig an eine Markenanmeldung denken. Diese kann deutschlandweit, oder gleich auf EU-Ebene für alle EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Gerne beraten wir Sie dazu.

Der Markenschutz kann eine mächtige Waffe sein. So kann einerseits die eigene Stellung auf dem Markt auch rechtlich abgesichert werden, andererseits kann gegen Dritte vorgegangen werden, die das eigene, geschützte Kennzeichen unbrechtigterweise nutzen und daraus Profit schlagen. Bekannt ist diese Problematik insbesondere im Hinblick auf Plagiate (auf eBay oder Amazon) aber auch im E-Commerce, wenn es darum geht, dass Dritte die eigene Marke als AdWord-Werbung schalten und so wichtigen Traffic "abstauben". Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und die Rechte verteidigen.

Markenanmeldung als Anfang

Zunächst muss eine Marke eingetragen werden. Dies kann für Deutschland beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) geschehen, aber auch EU-weit beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt). Die EU-Marke hat den entscheidenden Vorteil, dass sie sofort für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt, also zumindest der gesamte EU-Raum markenrechtlich abgedeckt ist.

Ganz gleich, ob sich für eine Deutschland- oder EU-Marke entschieden wird, es sollte immer bedacht werden, für welche Dienstleistungs- und Warenklassen die Eintragung vorgenommen wird.

Auch kann ein Anwalt für Markenrecht Sie diesbezüglich mit einer kaufmännischen Betrachtung dienen, denn die Erfahrung zeigt, wann eine Markenanmeldung wirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist.

Markenüberwachung starten

Im Anschluss sollte die Marke in regelmäßigen Abständen überwacht werden. Nur so kann verhindert werden, dass Dritte die Marke für sich selbst nutzen, indem beispielsweise Plagiate vertrieben werden oder sich sonst auf Kosten des Markeninhabers Vorteile verschafft werden. Ein Anwalt für Markenrecht kann die Überwachung übernehmen und im Falle einer Rechtsverletzung sofort rechtlich sicher handeln.

Fragen zum Markenrecht?

Sollten Sie Fragen zum Markenrecht allgemein haben, können Sie bei uns jederzeit mit einem kundigen Anwalt sprechen. Rufen Sie uns kostenlos unter 0800 / 100 41 04 an oder besuchen Sie uns auf www.recht-freundlich in unserem Live-Chat. Gern teilen wir unsere Erfahrung mit Ihnen und helfen in allen rechtlichen Fragestellungen weiter.

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