Redtube Abmahnungen durch Kanzlei Urmann und Collegen und Daniel Sebastian

18.03.2014 3210 Mal gelesen
Von Rechtsanwalt Oliver Keller. Rechtsanwälte Keller & Niemann Sülbecker Weg 1 31683 Obernkirchen Rechtsanwälte Redtube - Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) und Daniel Sebastian im Auftrag der „The Archive AG“ aus der Schweiz.

Uns liegen mehrere Abmahnungen der Regensburger Kanzlei Urmann Collegen (U C) zum Thema "Redtube" vor. In den letzten Wochen hat die Kanzlei U C in ganz Deutschland mehrere tausend Internetnutzer abgemahnt, weil diese "einschlägige" Filme auf dem US-Portal "Redtube" angesehen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen haben sollen.


Man darf aber bereits daran zweifeln, ob hier wirklich eine Verletzung von Urheberrecht vorliegt und auch die konkrete Vorgehensweise der Abmahner in diesem Fall lässt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen aufkommen.

Abmahner in diesem Fall ist die "The Archive AG" aus der Schweiz, die die Verwertungsrechte an entsprechenden Filmen haben will, welche angeblich illegal auf dem Streamingportal Redtube verbreitet werden. Nun kann man sich fragen, warum ausgerechnet eine Schweizer Gesellschaft in Deutschland tausendfach Abmahnungen verschicken lässt und nicht (zumindest auch) in anderen Ländern. Dies hat bereits ein gewisses "Geschmäckle".

Fraglich ist allerdings, ob hier überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, denn die Nutzer laden gar keine Filme aus dem Internet herunter, wie man dies etwa von Tauschbörsen kennt. Es handelt sich vielmehr um Videostreams, welche direkt auf dem Computer angesehen werden. Dabei muss man sich fragen, "kann dies überhaupt gegen Urheberrecht verstoßen"?

Das bloße betrachten verstößt jedenfalls nicht gegen Urheberrecht. Die Begründung der Abmahner liegt darin, dass auch bei einem Videostream im Internet Daten auf den eigenen Computer heruntergeladen und gespeichert werden. Dies ist aber eher eine technisch (theoretische) Frage, da die Daten jedenfalls nicht dauerhaft gespeichert werden, sondern lediglich für den "Stream" zwischengespeichert.

Aus unserer Sicht verstößt dass reine Zwischenspeichern eines Streams nicht gegen Urheberrecht, allerdings ist dies auch (noch) nicht durch die Rechtsprechung eindeutig entschieden.

Es entsteht hier aber der Eindruck, als wenn die Abgemahnten insbesondere auch mit einem gewissen "Schamfaktor" zu Zahlungen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung veranlasst werden sollen.

Schadensersatz von 250 Euro zzgl. Rechtsanwaltskosten gefordert!

In der Abmahnung werden die Nutzer aufgefordert, neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen Schadensersatz in Höhe von 250 Euro zu bezahlen: 169,?50 Euro Rechtsanwaltskosten (149,?50 Euro Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 1.?080,?50 Euro zuzüglich 20 Euro Postpauschale), 15,?50 Euro Schadensersatz sowie 65 Euro für nicht näher aufgeschlüsselte Ermittlungen.

Wie die Kanzlei U C die konkreten Forderungen überhaupt ermittelt hat ist nicht nachvollziehbar, da lediglich mit Pauschalen gearbeitet wird.

Woher kommen die IP-Adressen?

In den hier vorliegenden Abmahnungen wurde behauptet, die IP-Adressen seien durch eine spezielle Ermittlungssoftware festgestellt worden. Im Internet mehren sich aber Hinweise, dass die IP-Adressen auf rechtswidrige Weise erlangt worden sein könnten.

In einem Fall hat unser Mandant geschildert, es haben sich bei ihm mehrere Fenster wie "Pop-Ups" hintereinander geöffnet, ohne dass er hierauf noch einen Einfluss hatte. Dies spricht für eine mögliche gezielt angelegte Internetfalle oder ggf. Schadsoftware wie z.?B. einen Trojaner.

Darüber hinaus hat ein Mandant sogar zwei Abmahnungen der Kanzlei U C erhalten. Er soll sich 2 "Filme" auf dem Portal Redtube angeschaut haben. Merkwürdig ist in diesem Fall nur, dies soll laut der eingesetzten "Ermittlungssoftware" in einem Abstand von 1 Sekunde geschehen sein.

Wie soll man vorgehen?

Man sollte die Abmahnungen jedenfalls nicht einfach ignorieren, sonst können gerichtliche Schritte drohen, welche weitere Kosten verursachen. Auf keinen Fall darf man aber die beigefügten Unterlassungserklärungen einfach abgeben. Man sollte sich auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen und auch bei der weiteren Vorgehensweise anwaltlicher Hilfe bedienen.

In den hier vorliegenden Fällen haben unsere Mandanten vorsorglich eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und auf die Schadensersatzansprüche und weiteren Forderungen keine Zahlungen geleistet.

Bisher ist die Kanzlei U C in diesen Fällen auch nicht weiter tätig geworden.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir beraten oder vertreten Sie bundesweit:

Rechtsanwälte Keller & Niemann
Sülbecker Weg 1
31683 Obernkirchen

Tel.: 05724-3973247

E-mail: rae.keller-niemann@t-online.de
Internet: www.keller-niemann.de