unerlaubte Verwertung von Fotos, Bildern od. Texten - Abmahnung d. Prinz Neidhardt Engelschall, pixel.Law, Waldorf Frommer, deubelli u.a.

unerlaubte Verwertung von Fotos, Bildern od. Texten - Abmahnung d. Prinz Neidhardt Engelschall, pixel.Law, Waldorf Frommer, deubelli u.a.
03.03.2014318 Mal gelesen
Nicht nur Musik, Filme und Computerspiele können den Schutz des Urheberrechtsgesetztes genießen, sondern auch Bilder, Fotos und Kartenausschnitte. Zum Teil genießen auch Texte urheberrechtlichen Schutz. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.

Nicht jeder Text unfällt dem gesetzlichen Schutzgedanken.

 

Unter anderem haben folgende Kanzleien bisher im Namen ihrer Auftraggeber Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Texten verschickt:

- Die Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Herrn Boris Hellmers-Spethmann

- Die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall im Auftrag des Herrn Christian Kaiser

Herr Christian Kaiser betreibt die Website "www.whoswho.de", auf der Biographien verschiedener Persönlichkeiten veröffentlicht sind. So wurden zum Beispiel die unerlaubte Nutzung der Biographien von André Citroën, Anna Maria Kaufmann oder Berthold Huber abgemahnt.

Grundsätzlich kann auch an Texten ein Urheberrecht nach § 2 UrhG bestehen. Jedoch sind nicht alle Texte automatisch vom Schutz des Urheberrechts umfasst. Dafür müssen die Texte  bestimmte Anforderungen erfüllen. Ob diese Anforderungen erfüllt werden, muss im Einzelfall überprüft werden.

 

Die unerlaubte Nutzung von Fotos und Bildern bzw. Lichtbildaufnahmen haben u.A. folgende Kanzleien abgemahnt:

- Die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte im Auftrag von Herrn Peter Kirchhoff oder Benjamin Thorn

- Die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis und der Getty Images.

- Die Kanzlei deubelli für die jump Fotoagentur (Inh. Susanne Treubel)

 

Wie lautet der Vorwurf?

 

Dem Abgemahnten wird von den jeweils abmahnenden Kanzleien die rechtswidrige Nutzung urhebrechtlich geschützter Werke wie Bildern, Fotos oder Texten auf Internetseiten vorgeworfen. Dabei soll der Nutzer die jeweiligen Werke der Auftraggeber ohne ein entsprechendes Nutzungsrecht verwendet haben.

 

Daher ist Vorsicht geboten, wenn man im Internet gefundene Bilder, Fotos oder Texte für eigene Zwecke wie z.B. auf Websites nutzt. Zudem ist der Abgemahnte in der Pflicht, einen möglichen Lizenzerwerb zu beweisen. Daher sollte man vor der Nutzung von Bildern von Bilder-Portalen bzw. von Texten aus dem Internet zunächst genau prüfen, welche Nutzungsrechte von dem jeweiligen Rechteinhaber übertragen wurden, damit es später kein böses Erwachen und keine rechtlichen Konsequenzen gibt.

Was wird gefordert?

In den Abmahnungen wird der Adressat in der Regel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Zahlung von Schadensersatz sowie ggf. zur Erteilung einer Auskunft in Bezug auf den Nutzungsumfang aufgefordert. Schadensersatzbeträge von beispielsweise über 1.000 Euro können die Folge sein!

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Entfernung der Bilder und eine Auskunft über die Herkunft und den genauen Zeitraum, in dem die Bilder genutzt wurden. Erst nach Auskunftserteilung wird von dem Abgemahnten die Zahlung von Aufwendungsersatz in Form von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzeinnahmen verlangt.

Die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall fordert beispielsweise im Auftrag des Herrn Christian Kaiser wegen einer angeblich unerlaubten Verwertung der Who´s Who - Biografie eine Unterlassungserklärung sowie Auskunft. Die Rechtsanwaltskosten werden nach einem Streitwert in Höhe von 15.000,- € berechnet, was einen Betrag in Höhe von 1.029,35 € ergibt. Der Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühr) für die Übernahme des Textes wird mit monatlich 100,00 € beziffert. Abschließend wird ein pauschaliertes Vergleichsangebot in Höhe von 1.350,00 € zur Abgeltung sämtlicher Zahlungsansprüche unterbreitet.

 

Wovon ist abzuraten?

 

Es ist dringend davon abzuraten, die Abmahnung unbeachtet liegenzulassen. Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die in der Abmahnung gefordert wird, sind oftmals nur kurze Fristen genannt. Bei Nichtreaktion könnte die abmahnende Kanzlei für ihren Auftraggeber eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden, da hier hohe Streitwerte zugrunde gelegt werden und es für den Abgemahnten teuer werden könnte. 

Sie sollten jedoch nichts überstürzen! Die übereilte und unbedachte Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung berücksichtigt Ihre Interessen nicht hinreichend, denn häufig ist diese zu weit gefasst. Auch sollten die geforderten Beträge nicht einfach vorbehaltslos an die Kanzleien gezahlt werden, da dieser nach unserer Auffassung häufig überhöht und nicht angemessen sind.     

In einigen Fällen versuchen Abgemahnte die Angelegenheit zunächst ohne anwaltliche Hilfe selbst zu regeln. Dies ist aufgrund der Spezialmaterie und der umfangreichen Rechtsprechung dazu nicht anzuraten.

 

Was sollten Sie tun?

 

Lassen Sie sich von den teils sehr hohen Beträgen nicht einschüchtern. Gerade jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und mit Bedacht den nächsten Schritt zu wählen. Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt, der sich mit  Abmahnungen gut auskennt und Erfahrung in diesem Bereich hat.

 

Lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes überhaupt?

 

Ja! Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes lohnt sich in den allermeisten Fällen. Denn nicht immer ist es so, dass die geltend gemachten Ansprüche auch tatsächlich bestehen. Dies sollte zunächst von einem fachkundigen und auf den Bereich Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.

 

Dieser kann eine modifizierte und speziell auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Unterlassungserklärung für Sie verfassen. Diese ist so eng wie möglich und so weit wie nötig formuliert. Auch kann in vielen Fällen eine  Reduzierung des geforderten Betrages herbeigeführt werden.

 

Wir verteidigen BUNDESWEIT Mandanten gegen den Vorwurf der Rechtsverletzung und haben Erfahrung aus einer großen Anzahl von urheberrechtlichen Fällen und Abmahnungen. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung  erhalten haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir übernehmen die gesamte außergerichtliche Tätigkeit und Korrespondenz zu einem günstigen Pauschalpreis und sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de