Foto-, Bild- oder Textabmahnung durch Prinz Neidhardt Engelschall, pixel.Law, Waldorf Frommer, deubelli, Kanzlei Dr. Schenk o.a erhalten?

Foto-, Bild- oder Textabmahnung durch Prinz Neidhardt Engelschall, pixel.Law, Waldorf Frommer, deubelli,  Kanzlei Dr. Schenk o.a erhalten?
05.02.2014318 Mal gelesen
Diverse Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland werden im Auftrag der Rechteinhaber mit der Versendung von Abmahnungen beauftragt. Es werden nicht nur das unerlaubte Anbieten von Audio- oder Videodateien oder Software zum Download abgemahnt,

sondern auch die unberechtigte Nutzung von Texten und Fotos bzw. Lichtbildaufnahmen.

Unter anderem haben folgende Kanzleien in der Vergangenheit im Namen ihrer Auftraggeber Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Texten verschickt:

- Die Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Herrn Boris Hellmers-Spethmann

- Die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall im Auftrag des Herrn Christian Kaiser

 

Die unerlaubte Nutzung von Fotos und Bildern bzw. Lichtbildaufnahmen haben u.A. folgende Kanzleien abgemahnt:

- Die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte im Auftrag von Herrn Peter Kirchhoff

- Die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis und der Getty Images.

- Die Kanzlei deubelli für die jump Fotoagentur (Inh. Susanne Treubel)

Von dem Abgemahnten werden wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzungen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz gefordert.

In den Abmahnungen wird dem Abgemahnten vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke wie Fotos oder Texte unerlaubt in einer bestimmten Form, zum Beispiel auf einer Website, genutzt zu haben.

Daher stehe dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz zu und der Abgemahnte habe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei Nichtabgabe droht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Das daraus resultierende Kostenrisiko für Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Achtung: Zahlen Sie nicht unüberlegt und vorschnell den geforderten Betrag und unterschreiben Sie auch keine vorformulierte Unterlassungserklärung! Es kann sein, dass des Forderungsbetrag zu hoch oder die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist.

Eine übereilte Unterschrift kann negative Auswirkungen für Sie nach sich ziehen. Sie können mehrere Jahrzehnte an Ihrer weitreichenden Unterlassungserklärung festgehalten werden. Auch sollten Sie es unbedingt vermeiden, die abmahnenden Kanzleien oder deren Auftraggeber zu kontaktieren. Dies kann sich eher zu Ihrem Nachteil auswirken.

Hier ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Diese so eng wie möglich und so weit wie nötig verfasst wird. Nur so können Sie Ihre Interessen schützen.

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Wir sind deutschlandweit und sogar am Wochenende für Sie erreichbar! 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

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