Redtube: LG Köln hebt erste Auskunftsbeschlüsse auf

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
27.01.2014439 Mal gelesen
Am vergangenen Freitag hat das Landgericht Köln in den Redtube-Verfahren endlich eine erste lang ersehnte Entscheidung (LG Köln, 209 O 188-13 Abhilfeentscheidung Streaming-Verfahren) über die erlassenen Auskunftsansprüche getroffen. Es wird festgestellt, dass die ursprünglichen Beschlüsse rechtswidrig waren.

Laut einer Pressemitteilung (PM 2014-02 Entscheidungen in Streaming-Abmahnungsfällen) des Landgerichts Köln wurden bis zum 27. Januar 110 Beschwerden gegen die Auskunftsbeschlüsse eingelegt. Allein die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat davon schon 12 Beschwerden eingelegt.

Spannend ist, dass Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der die Auskunftsbeschlüsse ursprünglich für die The Archive AG beantragt hat, nun in einigen Verfahren ohne nähere Begründung das Mandat niedergelegt hat. Die Entscheidung des LG Köln war absehbar. Spannend ist jedoch, dass sich aus der Entscheidung ergibt, dass jeder einzelne Betroffene separat gegen den Beschluss vorgehen muss. Der Beschluss wird dann immer nur soweit aufgehoben, als dass er die Rückverfolgung einer bestimmten IP Adresse betrifft. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass tausende Betroffene jetzt gegen die Auskunftsbeschlüsse einzelnen vorgehen sollten. Ein Muster für ein solches Vorgehen haben wir auf unserer Internetseite bereitgestellt.

Schade, dass das Gericht nicht die Möglichkeit genutzt hat, die Beschlüsse von Amts wegen insgesamt aufzuheben. Dass es durchaus positiv sein kann, gegen die Beschlüsse vorzugehen, macht das Gericht auf Seite 3 seiner Entscheidung deutlich. Es wird angedeutet, dass möglicherweise ein Beweisverwertungsverbot bestehen könnte, sofern die Rückverfolgung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist und Beschwerde gegen die Beschlüsse eingelegt worden ist. Leider positioniert sich das Landgericht Köln nicht eindeutig zu der Fragestellung, ob Streaming generell für die Nutzer rechtmäßig ist. Vielmehr wird dargestellt, dass aus Sicht der Richter Streaming jedenfalls dann rechtmäßig ist, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage genutzt worden ist. Die Plattform RedTube wird von den Richtern als nicht offensichtlich rechtswidrig angesehen. Interessant ist auch die Kostenentscheidung: die The Archive AG muss sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Stellt man sich vor, dass tausende Nutzer nun gegen die Beschlüsse vorgehen, könnte es teuer werden. Ob nachher für die einzelnen Betroffenen noch Geld übrig bleibt, hängt also maßgeblich von der Finanzkraft der The Archive AG ab."

Volltext des Beschlusses vom Landgericht Köln Az. 209 O 188-13

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