EuGH: Umgehen von Kopierschutz kann legal sein

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
24.01.2014238 Mal gelesen
Dürfen Kopierschutzmaßnahmen bei Herstellern von Computerspielen wie Nintendo umgangen werden? Hierzu hat jetzt der EuGH eine grundlegende Entscheidung getroffen.

Vorliegend hatte Nintendo den Hersteller von der PC Box vor einem italienischen Gericht  verklagt. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, das Original-Nintendo-Konsolen mit einer speziellen Software vertreibt, mit der technische Maßnahmen zum Schutz von Konsolen umgangen und deaktiviert werden können.

Nintendo begründete die Klage damit, dass hierdurch ihr Kopierschutz umgangen werden soll. Dies wiederum bestreitet das Unternehmen PC Box und behauptet, dass Nintendo die Verwendung einer unabhängigen Software verhindern wolle, die keine illegale Verwendung von Videospielen sei, sondern das Abspielen von Filmen, Videos und MP 3 Dateien auf den Konsolen ermöglichen wolle.

Das hiermit befasste Gericht aus Mailand - Tribunale de Milano - setzte das Verfahren aus und rief in Wege eines Vorlagebeschlusses den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Der Europäische Gerichtshof stellte in seinem Beschluss vom 23.01.2014 (Rs. C-355/12) klar, dass die maßgebliche Copyright-Richtlinie der EU (2001/29/EG) zwar eine weite Auslegung des Begriffs der wirksamentechnischen Maßnahme erlaubt. Es muss jedoch durch das Ausgangsgericht vor allem näher geprüft werden, ob der Kopierschutz vor allem deshalb umgangen werden soll, um die Benutzung von illegalen Raubkopien zu ermöglichen. Kopierschutzmaßnahmen allenfalls dann zulässig, wenn sie zur Wahrung des Urheberrechtes gehen. Aufgrund dieser Maßgaben muss das Tribune de Milano nunmehr abschließend den Rechtsstreit entscheiden. Dieses Entscheidung des EuGH ist auch deshalb interessant, weil der BGH einen ähnlichen Sachverhalt dem EuGH vorgelegt hat (BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - Az. I ZR 124/11). Aufgrund dieser Rechtsprechung und der Entscheidung deutscher Gerichte sollten Online-Händler mit dem Vertreiben von Kopierschutz-Software vorsichtig sein.

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