Filesharing Abmahnung Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH "Shootout - keine Gnade"

Filesharing Abmahnung Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH "Shootout - keine Gnade"
25.09.2013447 Mal gelesen
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München) mahnen auch weiterhin Kinofilme und DVD Neuerscheinungen wie z.B. den Actionfilm „Shootout – Keine Gnade“ mit Hauptdarsteller Sylvester Stallone im Auftrag ihrer Mandantin der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Internet-Tauschbörsen, wie z.B. BitTorrent ab. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern neben einem Geldbetrag in Höhe von 1.028,00 EUR (vormals 956,00 EUR) für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten die Abgabe einer vorgefertigten auf Seite 6 der Abmahnung eingefügten Unterlassungserklärung für den Film „Shootout – Keine Gnade“.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München) mahnen auch weiterhin Kinofilme und DVD Neuerscheinungen wie z.B. den Actionfilm "Shootout - Keine Gnade"  mit Hauptdarsteller Sylvester Stallone im Auftrag ihrer Mandantin der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Internet-Tauschbörsen, wie z.B. BitTorrent ab.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern neben einem Geldbetrag in Höhe von 1.028,00 EUR (vormals 956,00 EUR) für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten die Abgabe einer vorgefertigten auf Seite 6 der Abmahnung eingefügten Unterlassungserklärung für den Film "Shootout - Keine Gnade". 

Was können Sie tun, müssen Sie in jedem Fall bezahlen und die geforderten Ansprüche von Waldorf Frommer vollständig erfüllen?

Zunächst sollte die als Vorschlag erstellte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung  der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung unterschrieben werden, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Eine abgeänderte sog. modifizierte Unterlassungserklärung ohne gleichzeitige Anerkennung der geltend gemachten weiteren Ansprüche zu unterzeichnen und abzugeben hilft ebenfalls zur Erfüllung und Risikominimierung des geforderten Unterlassungsanspruchs.

Bei der vorgelegten urheberrechtlichen Abmahnung wegen illegaler Nutzung und Verbreitung eines Kinofilms über eine Tauschbörse ist allein die Verantwortlichkeit des angeschriebenen Anschlussinhabers zu prüfen. Der Anschlussinhaber haftet nicht für ein ausreichend gesichertes W-LAN für unberechtigte Zugriffe von Fremden. Er haftet ebenfalls nicht automatisch für den Ehegatten oder seine volljährigen Kinder / Mitbewohner. Bei minderjährigen Kindern wird zumindest eine Belehrung gefordert, ist diese erfolgt, so haftet der Anschlussinhaber auch nicht für durch Minderjährige begangene Rechtsverletzungen. Aus diesen Gründen ist zunächst der konkrete Sachverhalt des Falles mit den Vorwürfen aus der Abmahnung zu vergleichen und danach eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Da Waldorf Frommer regelmäßig hohe Streitwerte von 10.000 EUR für die Abmahnung zugrunde legt, ergeben sich bereits Anwaltskosten in Höhe von 578,00 EUR (vormals 506,00 EUR).

Ob diese Höhe der RA-Kosten zukünftig noch Bestand haben wird, ist aufgrund der sich ändernden Gesetze äußerst fraglich. Zum Teil wenden Gerichte schon jetzt, die Gesetzesbegründung an, um die Erstattung der geforderten Rechtsanwaltskosten auf einen Streitwert von 1.000 EUR zu beschränken.

Sollten auch Sie Fragen zu einer Waldorf Frommer Abmahnung und zu den Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit zum Pauschalpreis. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

 

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de

Rechtsanwalt Filesharing Abmahnung Leipzig 

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