Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwalt Rasch - sofortiges Handeln nach einer Hausdurchsuchung verhindert eine Abmahnung

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
30.07.20093253 Mal gelesen

Im neuen Jahr hat sich an der Abmahnpraxis der Kanzlei Rasch aus Hamburg wenig geändert. Allerdings sollen nun vermehrt  Hausdurchsuchungen zur Adressermittlung erzwungen werden. Die Tendenz in der Praxis sieht nämlich gegenläufig aus. Die unverhältnismäßigen Eingriffe in die Privat- und Intimssphäre durch die Ermittlungsbehörden sind rückläufig, was ohne Einschränkung begrüßenswert ist. Anders sieht dies jedoch aus, wenn die Ermittler strafrechtlich relevantes Material in den Dateien finden. In diesen Fällen sind die Behörden zu den entsprechenden Durchsuchungen und Beschlagnahmen verpflichtet. Entdecken die Späher der Abmahnkanzleien nun bspw. kinderpornografisches Material innerhalb des Down- bzw. Uploads wird dies an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die dann eingreifen muss. So dürfte es den Abmahnern gelingen, zusätzlichen Schrecken zu verbreiten.

In diesen Fällen muss eine sofortige Akteneinsicht durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, um diesen Anfangsverdacht oder gar eine Verurteilung zu verhindern. Im Rahmen der Akteneinsicht kann dann festgestellt werden, ob eine Abmahnkanzlei das Verfahren initiiert hat. Sofern dies der Fall sein sollte, kann durch umgehende Reaktion, eine mit Sicherheit folgende Abmahnung und erhebliche Kosten vermieden werden.

RA K.Gulden, LL.M.(Medienrecht)

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