Schulenberg Schenk - Klage unter Hinweis auf veraltete Rechtsprechung

 Schulenberg Schenk - Klage unter Hinweis auf veraltete Rechtsprechung
23.08.2013319 Mal gelesen
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse. Diesen Brief haben in den letzten Jahren viele Tauschbörsennutzer bekommen.

Seit einiger Zeit gibt es nun Klagen der Kanzlei Schulenberg & Schenk. Es wird versucht, die in den Abmahnungen zugrundegelegten Forderungen gerichtlich titulieren zu lassen. Bevor es zu einer Klage kommt folgt meist noch ein Schreiben an die Abgemahnten, dass man nun einen Klageauftrag von der Mandantschaft bekommen habe. Es folgen dann Hinweise auf Urteile, die zum Teil mehrere Jahre alt sind und heute - nicht zuletzt im Hinblick auf das bevorstehende "Anti-Abzock-Gesetz"- wohl nicht mehr haltbar wären. Es ist daher insbesondere anzuraten, die Höhe der Forderungen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Sodann kann entschieden werden, ob eine gerichtliche Prüfung der Sache Sinn macht und welches Gesamtkostenrisiko für den Abgemahnten besteht.