Waldorf Frommer Brief erhalten- bezahlen oder nicht?

Waldorf Frommer Brief erhalten- bezahlen oder nicht?
21.08.2013385 Mal gelesen
Abgemahnte, die einen Waldorf Frommer Brief erhalten stellen sich meist die gleiche Frage: Bezahlen oder nicht?

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München zählen im Bereich Abmahnungen wegen Filesharings zu den aktivsten Massenabmahnern in Deutschland. Wöchentlich werden schätzungsweise Abmahnungen im vier- bis fünfstelligen Bereich verschickt. 

Ob die erhaltene Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte berechtigt ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Dass man eine solche Abmahnung als Abzocke empfindet, ist nachvollziehbar. Dennoch bedarf es einer genauen Prüfung des Schreibens von Waldorf Frommer, damit die richtigen Schritte in die Wege geleitet werden können.

Liegt ein Verstoß vor und Sie haften für diesen entweder als Täter oder als Störer, dann sollte ein reduzierter Vergleich abgeschlossen werden, der die Sache vollumfänglich und rechtssicher erledigt. 

Keinesfalls sollten jedoch die Ausgangsforderungen von derzeit meist 1.028 Euro an die Kanzlei Waldorf Frommer gezahlt werden.