Abmahnung Waldorf Frommer, Sasse & Partner, Daniel Sebastian, Farerds, Nimrod, Wesaveyourcopyrights, RKA Reichelt Klute Aßmann

Abmahnung Waldorf Frommer, Sasse & Partner, Daniel Sebastian, Farerds, Nimrod, Wesaveyourcopyrights, RKA Reichelt Klute Aßmann
05.07.2013448 Mal gelesen
Lesen Sie hier, wie Sie auf die Abmahnung Waldorf Frommer, Sasse & Partner, Nimrod, Daniel Sebastian, Farerds, Wesaveyourcopyrights, RKA Reichelt Klute Aßmann reagieren müssen. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnfällen.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer, Sasse und Partner, Nimrod, Farerds, Wesaveyourcopyrights, RKA Reichelt Klute Aßmann oder Daniel Sebastian erhalten und wollen optimal reagieren? Sie profitieren von unserer immensen Erfahrung:

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertreten den Filmrechteinhaber Twentieth Century Fox bei deren Vorgehen gegen das Verbreiten der US-Serien The Americans, Homeland, Sons of Anarchy, Modern Family, How I Met Your Mother oder New Girl in Internettauschbörsen (Filesharing).  Waldorf Frommer fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 471,00, € 682,00, € 732,00 oder € 956,00. Auch andere Filme werden von Waldorf Frommer abgemahnt.

Die Rechtsanwälte Sasse und Partner vertreten die WVG Medien GmbH und verfolgen entsprechend das Anbieten der Serie The Walking Dead und fordern hierfür gleichzeit € 800,00.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian wird für den Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH tätig und verschickt Abmahnungen für verschiedene Musikstücke. 

Die Kanzlei Wesaveyourcopyright verschickt diese Woche wieder Abmahnungen wegen Nexus 2 und fordert € 3.000,00.

Fareds mahnen z. B. das Lied Bella Vita von DJ Antoine für Kindervater und Bülles ab und verlangen € 450,00 Schadensersatz.

Die Hamburger Kanzlei .rak Reichelt Klute Aßmann verfolgt für die Koch Media GmbH die illegale Verbreitung der Computerspiele Dead Island - Ripetide Reloaded und Tomb Raider (Koch Media Österreich) und Hitman Absolution.

Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht als Betrug abzun und ignorieren!

Betroffene sollten auch niemals die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung abgeben. Diese stellt ein Schuldeingeständnis dar. Durch Modifikation der Unterlassungserklärung lassen sich die rechtlichen Folgen für Sie deutlich mildern.

Zahlen Sie nicht € 100,00 an die Abmahnkanzlei!

Ebenso stellt jede Zahlung an die Abmahnkanzleien, insbesondere eine Zahlung von € 100,00 bis € 200,00, ein Schuldeingeständnis dar, das jede weitere Verteidigung unmöglich macht. 

Wie ist die Rechtlage?

Die Forderungen sind in vielen Fällen ungerechtfertigt. So kann vom Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst für den Download verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2012 - I ZR 74/12 "Morpheus"). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese einsichtsfähig sind und zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenso verhält es sich in Fällen, in denen der Anschlussinhaber verheiratet ist. Auch hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 22.03.2013,  Az. 11 W 8/13) entschieden, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden Fälle vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich von uns beraten und schreiben Sie nichts selbst. Die Rechtslage ist kompliziert.

Was tun? Wichtige Handlungstipps

  • Halten Sie unbedingt die gesetzten Fristen ein
  • Unternehmen Sie nichts selbst.
  • Geben Sie insbesondere nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben tausende Abmahnungen bearbeitet. 


Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise
  • Jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.