Verbraucherschützer legen Positionspapier zur Urheberrechtsreform vor

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
14.06.2013453 Mal gelesen
Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde und der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Gerd Billen haben sich für eine Neuausrichtung des Urheberrechts ausgesprochen.

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung sei das Urheberrecht in seiner jetzigen Form veraltet. "Verbraucherinnen und Verbraucher können beim täglichen Umgang mit sozialen Medien unbewusst und ungewollt mit dem geltenden Urheberrecht in Konflikt geraten", so Bonde. Deshalb müssen legitime Interessen der Verbraucher als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden, so Bonde laut der Meldung des vzbv.

Neue Impulse für Reform

Mit einem gemeinsamen Positionspapier wolle man der Diskussion um die Urheberrechtsreform neue Impulse geben. So betonte Gerd Billen: "Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen."

Die Bundesregierung müsse sich dazu auf nationaler als auch auf europäischer Ebene für eine zügige Reform des Urheberrechts einzusetzen, so die Meldung des vzbv weiter.

Recht auf Privatkopie

Eine wesentliche Forderung ist das Recht auf Privatkopie, das als unabdingbares, vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden solle. "Wer zum Beispiel ein eBook kauft, muss davon eine Kopie zur privaten Nutzung anfertigen können. Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch AGB oder Kopierschutzsysteme eingeschränkt oder ausgeschlossen werden", so Billen. Auch die sogenannte Kreativität der Masse, bspw. in Form von Remixen, Mashups oder Collagen, müsse ermöglicht werden, so die Meldung weiter.

Für Weiterverkauf digitaler Güter

Zudem haben sich die Verbraucherschützer in ihrem Positionspapier für die Möglichkeit des Weiterverkaufs digitaler Güter ausgesprochen. Für viele Verbraucher sei nicht z. B. nachvollziehbar, warum legal erworbende E-Books nicht weiterverkauft oder verschenkt werden dürfen, so die Meldung weiter. vzbv-Vorstand Billen sagte dazu: "Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss umfassende Rechte auch für digitale Güter garantieren. Sie dürfen nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden."