Abmahnwelle gegen private Blogger aufgrund unerlaubter Bildnuztung

Abmahnwelle gegen private Blogger aufgrund unerlaubter Bildnuztung
12.06.2013353 Mal gelesen
Die Berliner Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner mahnen derzeit im Auftrag der W.E.N.N. Ltd. die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder auf privaten Blogs ab.

Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner fordern derzeit verstärkt private Blogger auf, sich aufgrund der angeblichen unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke strafbewehrt gegenüber der W.E.N.N. Ldt zu unterwerfen. Die zu diesen Zwecken vorformulierte Unterlassungserklärung ist allerdings deutlich zu weit gefasst und sollte auf keinem Fall so unterzeichnet werden. 

Auch die geforderten Schadensersatzbeträge sind in der Regel überhöht. jedenfalls in den uns bereits vorliegenden Abmahnschreiben der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner sind die geforderten Beträge sämtlich überhöht. Dies gilt auch für die beanspruchten Rechtsanwaltskosten, die gemäß § 97a Abs.2 UrhG auf maximal 100 EUR gedeckt sind. 

Wir vertreten bereits eine Vielzahl privater Blogger, die von der W.E.N.N. Ltd in Anspruch genommen wurde. Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner aufgrund der unerlaubten Nutzung geschützter Fotoaufnahmen betroffen sind, rufen Sie uns an. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnun im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. 

Weitere, ausführliche Informationen zu den Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner wegen des behaupteten rechtswidrigen Bildernutzung finden Sie auf unserer Website unter

www.recht-hat.de

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