Abmahnung durch kuw - Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung: Download/Upload von Erotikfilmen über das Peer to Peer Netzwerk torrent

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
30.07.20094036 Mal gelesen

Im Falle der oben genannten Abmahnwelle verhält es sich wie bei den zuvor geschilderten Abmahnungen durch die Kanzleien Rasch, Waldorf etc..Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich insoweit auf meine bereits veröffentlichten Fachartikel.

Zu beachten gilt es jedoch, dass die Zahlung des sog. Pauschalabgeltungsbetrages keineswegs dazu führt, dass man als Abgemahnter nichts mehr von den Waldorf Rechtsanwälten aus Regensburg hört. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung bzw. die Zahlung einer Pauschale führt allenfalls dazu, dass die Gegenseite die abgemahnte Person nicht nochmals wegen des gleichen Filmes abmahnen kann. Anders sieht es jedoch aus, wenn man mehrere Filme down- bzw. upgeloadet hat, die verschiedenen Verlagen zuzuordnen sind. Die meisten unserer Mandanten haben bereits mehrere Abmahnungen in der Tasche, bevor Sie uns konsultieren. Soweit muss es nicht kommen.

Keineswegs sollte zudem die von den Waldorf Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30! Jahre gebunden wird.

Betroffene sollten sich nicht von der fragwürdigen Vorgehensweise der Abmahnkanzleien einschüchtern lassen und jede Abmahnung prüfen lassen.

 

RA K.Gulden, LL.M.(Medienrecht)

Links:

www.die-abmahnung.info

www.ggr-rechtsanwaelte.de

www.ggr-law.com

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