Urheberrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner für die GSDR GmbH / Folgeabmahnungen

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
25.02.2013302 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner für die GSDR GmbH vor, mit welcher der urheberrechtliche Verstoß gegen das Liedwerk „Oceana – Endless Summer“ geltend gemacht wird.

Zusätzlich zu den auch hier gestellten Forderungen nach Abgabe eines Unterlassungsversprechens und Zahlung eines pauschal angesetzten Schadenersatzbetrages ist bei dieser Abmahnung insbesondere auch zu beachten, dass das abgemahnte Werk einem sog. "Sampler", nämlich der "BRAVO Hits 78" entstammt, auf welchem naturgemäß weitere Werke unterschiedlicher Interpreten veröffentlicht werden. 

Da mit dem Fund, welcher unserem Mandanten zugeschrieben wird, von dem Recherchebüro gleichzeitig zwei Dutzend Verstöße ermittelt worden sind, welche das Rechercheunternehmen allen Auftraggeber weiterleiten wird, ist hier die Gefahr einer Folgeabmahnung naturgemäß höher, als bei Verstößen gegen Filmwerke, die zunächst einmal für sich stehen und auf keine weiteren Verstöße hinweisen.

Insbesondere bei Zusammenstellungen wie der vorliegenden sollte daher besonders überlegt werden, ob und inwieweit eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll sein kann, um drohenden weiteren Abmahnungen möglichst zuvor zu kommen. Gegebenenfalls kann auch eine Auskunftsanfrage beim Provider helfen, das Risiko von Folgeabmahnungen besser einschätzen zu können. Eine solche Provideranfrage stellen wir auf unserer Homepage www.internetrecht-nrw.de zur Verfügung.

Im Hinblick auf die bereits ausgesprochene Abmahnung, in diesem Falle von Kornmeier & Partner, ist in den meisten Fällen anzuraten, ein Unterlassungsversprechen abzugeben, wenngleich dieses einer Modifikation bedarf und nicht wie eingefordert erklärt werden sollte. Der Streit um die dann noch offene Kostenforderung wäre dann ggf. vergleichsweise endgültig zu beenden. Alternativ können die Kosten auch streitig gehalten und Kornmeier & Partner gezwungen werden, diese entweder gerichtlich einzufordern oder aber insoweit nachzugeben.

Sofern Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne für eine kostenlose allgemeine Ersteinschätzung an uns wenden unter

Tel. 0251 / 20 86 80 - 30, eMail: info@ra-kreuztor.de, Fax: 0251 / 20 86 80 - 50.

Die Kontaktaufnahme ist für Sie unverbindlich. 

Durch tausende außergerichtliche wie gerichtliche Vertretungen auf diesem Gebiet bundesweit verfügen wir über die entsprechende Erfahrung im Umgang mit Forderungen aus dem Bereich des Urheberrechts.