Loriot-Biografie soll Urheberrechte verletzen

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
09.07.2012334 Mal gelesen
Jetzt aber schnell. Wer die im Münchner Riva Verlag erschienene Loriot-Biografie erwerben will, muss sich vielleicht beeilen. Susanne von Bülow, Tochter der Komiker-Legende, will die Vermarktung der Biografie stoppen.

Es sei kein eigenes Werk, sondern lediglich eine Sammlung von Zitaten. Die Biografie verstoße gegen die Urheberrechte ihres verstorbenen Vaters, so die Erbin in ihrer dem LG Braunschweig seit Mitte Juni vorliegenden Klageschrift.

Zitatzweck sei nicht die Untermauerung der eigenen Gedanken des Autors

Knapp ein Jahr nach dem Tod des unter dem Namen Loriot bekannt gewordenen Komikers Vicco von Bülow reicht die Erbin Klage gegen die Herausgeber der kurz nach dessen Tod erschienenen Biografie ein. Die Dichte der Zitate übersteige den üblichen Rahmen. Es sei zwar möglich, im Rahmen einer Biografie auch Zitate zu verwenden, um eigene Überlegungen zu unterstreichen, diese dürften aber nicht den Hauptbestandteil des Werkes ausmachen.

Art und Umfang der Zitate im üblichen Rahmen

Die Vorwürfe seien unbegründet, so der Riva Verlag. Lediglich etwa 8 % der Biografie bestünde aus Zitaten von Loriot. Die Quellen der Zitate seien außerdem ordnungsgemäß nachgewiesen. Über Art und Umfang der verwendeten Zitate soll nun ein Gutachten des Börsenvereins Auskunft geben. "Wenn sie damit durchkommen, könnten Verlage überhaupt keine Biografien mehr veröffentlichen, so der Riva-Geschäftsführer, Oliver Kuhn.

Fazit:

Biografien ohne Zitate sind nur schwer vorstellbar. Gerade bei Autoren ist der eigentümliche Charakter kaum ohne Zitate zu beschreiben. Die Frage, ob das Werk auf Grund der Anzahl der Zitate die Urheberrechte Vicco von Bülows verletzt oder ob sie Zitatzweck erfüllen, wird nun das Landgericht Braunschweig entscheiden. Ein schriftliches Vorverfahren ist eröffnet. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

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