Pinterest: Urheberrechtsverletzungen vorprogrammiert?

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
11.02.2012389 Mal gelesen
Online-Netzwerke wie Facebook und Pinterest verleiten zu Urheberrechtsverletzungen, die oft nur einen Klick entfernt sind. Der Beitrag erläutert, was beim Teilen fremder Fotos zu beachten ist.

Mit Pinterest ist ein ein neues soziales Netzwerk an den Start gegangen. Im Unterschied zu anderen Plattformen liegt der Schwerpunkt hier auf dem Teilen von Fotos. "Pinterest is an online pinboard. Organize and share things you love." So steht es auf der Startseite. Und damit sind Urheberrechtsverletzungen vorprogrammiert. Denn nach deutschem Urheberrecht ist die öffentliche Zugänglichmachung fremder Lichtbilder oder Lichtbildwerke ohne Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers nicht erlaubt und begründet nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern auch einen Anspruch auf Schadensersatz. Üblicherweise wird dazu eine Lizenzanalogie bemüht: Ein Fotograf, dessen Foto unerlaubt verwendet wird, kann Schadensersatz von dem Verletzer auch auf der Grundlage des Betrages verlangen, "den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte" (§ 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG).

Wer also auf Pinterest (oder Facebook oder Flickr oder Picasa) ein fremdes Foto, das er in den Weiten des Web gefunden hat, ohne Erlaubnis des Urhebers veröffentlicht, und von diesem dabei erwischt und identifiziert wird, kann abgemahnt und zur Kasse gebeten werden. Auch wenn die Kosten der Abmahnung nach § 97a Abs. 2 UrhG für Bagatellverletzungen im Einzelfall auf 100 EUR gedeckelt sind, kann der geforderte Schadensersatz insgesamt schnell eine schmerzhafte Höhe erreichen.

Die öffentliche Zugänglichmachung wird auch nicht dadurch unbedenklich, dass der Fotograf oder Rechteinhaber angegeben oder verlinkt wird. Die Nennung des Urhebers ersetzt dessen Zustimmung nicht.

Den meisten Usern, die gedankenlos fremde Fotos weiterverbreiten, dürfte dies nicht klar sein. Seiten wie pinterest.com provozieren die nächste große Abmahnwelle. Denn die wenigsten Fotos, die dort gepostet werden, dürften urheberrechtlich unbedenklich sein. 

Wer also auf Pinterest ein fremdes Foto veröffentlicht, sollte sich zuvor vergewissern, dass er das auch darf. Entweder, weil der Urheber konkret eingewilligt hat - oder weil das Foto unter einer freien Lizenz steht.