Erste Anklage gegen Betreiber von kino.to wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen erhoben

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
21.10.2011293 Mal gelesen
Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhob Anfang dieser Woche Anklage wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen beim LG Leipzig gegen mutmaßlichen Betreiber von kino.to

Anfang dieser Woche hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nunmehr die erste Anklage gegen einen mutmaßlichen Betreiber des Portals kino.to wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen beim Landgericht Leipzig erhoben. Die Anklage lautet auf Mittäterschaft an einem illegalen Filehoster-Portal-System, die Anklageschrift umfasst 15.000 Seiten.

Ende April 2011 hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) Strafantrag gegen die Portalverantworlichen von kino.tv gestellt. Im Juni 2011 kam es zu zahlreichen internationalen Durchsuchungsaktionen gegen kino.to, im Rahmen derer Server mehrerer Streamhoster beschlagnahmt und 13 Personen verhaftet wurden.

Laut GVU sollen auf den Streamhostern illegale Kopien von mehr als 30.000 aktueller und älterer Kinofilme sowie von TV-Serien gelegen haben. Für den Nachschub sollen Uploader engagiert, die für hochgeladene Filmkopien bezahlt worden seien.

Nach monatelanger Ermittlungsarbeit eröffnet die Generalstaatsanwaltschaft Dresden jetzt zahlreiche Verfahren gegen die kino.to-Portalseitenveranwortlichen wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen.

Das eigentliche Ziel der kino.to-Verantwortlichen dürfte die Erzielung von Werbe- und Provisionseinnahmen gewesen sein, waren auf der Portalseite bzw. auf den Eingangsseiten der Streamhoster Werbebanner geschaltet, die zu sogenannten "Abzockseiten" führten.