Aktuelles zu Abmahnungen und Culcha Candela: gefährliche Doppelabmahnung, Culcha Candela, Move it, sowohl durch Urheber, als auch durch Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, zudem: Abmahnungen "Das Beste" und "Berlin City Girl", Culcha Candela

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
01.03.20111430 Mal gelesen
Wer wegen Filesharing/Urheberrechtsverletzung an "Move it", Culcha Candela, BRAVO Hits 71, abgemahnt wird, kann zwei Abmahnungen nacheinander erhalten. Denn zum einen lassen die Urheber selbst durch Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte abmahnen, zum anderen lässt durch Nümann + Lang Rechtsanwälte

die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen.

Der Trend von Doppelabmahnungen hat sich schon im letzten Jahr insgesamt verstärkt. Dabei mahnen die verschiedenen Rechteinhaber, also zum Beispiel die Urheber und der Musikverlag, einzeln ab.

Effekte

Es werden zweimal Abmahngebühren und Schadensersatz bzw. zweimal die jeweilige Unterlassungserklärung angefordert. Das kann teuer werden.

Rechtslage

Urheber und Rechteinhaber haben jeweils eigene Rechte und sind nicht verpflichtet, diese zusammenzufassen und in einer Abmahnung zu bündeln.

Dem Risiko einer zweiten Abmahnung kann nur durch Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung begegnet werden - die Entscheidung dazu muss im Einzelfall wohl überlegt und sollte im Rahmen anwaltlicher Arbeit geprüft werden.

Und noch mehr Abmahnungen - Culcha Candela, "Das Beste" und "Berlin City Girl"

Nümann und Lang Rechtsanwälte mahnen derzeit außerdem "Berlin City Girl - Culcha Candela" und "Das Beste - Culcha Candela" ab.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Wienen unter folgender Telefonnummer wenden:

030 - 390 398 80.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
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