Richtige Vermögensplanung

Familie und Ehescheidung
10.06.2010760 Mal gelesen
Oder wie vermeide ich „falsches Vererben“.
1. Die Vermögensstruktur muss stimmen, d.h. die Vermögen der Ehepartner
     sollten einigermaßen gleichwertig sein.
 
 
2. Gesetzliche Erbfolge ist "out". Denken Sie an eigene letztwillige
     Verfügungen und bestimmen Sie selbst, wer was zu bekommen hat!
 
 
3. Wählen Sie die richtige Form. Ein Erbvertrag kann beispielsweise "falsch"
     sein, wenn Sie nicht mehr von ihm loskommen.
     Beispiel:
     Sie schließen mit Ihrem Sohn einen Erbvertrag ab und machen ihn zu Ihrem
     Erben. Aufgrund seines schlechten Lebenswandels ( Alkoholabhängigkeit u.a. )
     oder weil Ihr Sohn sich "schlecht" gegenüber Ihnen verhält, wollen Sie ihn
     enterben. Dies geht jetzt nicht ohne Zustimmung Ihres Sohnes.
 
 
4. Eine letztwillige Verfügung muss nahezu ein jeder von uns errichten. Dies hängt
    auch nicht vom Alter ab, sondern der Tod kann jederzeit eintreten, bei jung und
    alt. Auch die bloße Handlungsunfähigkeit, d.h. Sie können infolge Krankheit oder
    Unfall nicht mehr selbst handeln, durchkreuzt Ihre Pläne bspw. ein Testament zu
    errichten.
 
 
5. Die Errichtung letztwilliger Verfügungen können, wenn Sie klug gestaltet sind, un-
    angenehme Überraschungen von vornherein ausschließen. Denken Sie daran,
    dass bei einem fehlenden Testament kinderlose Partner nicht automatisch alles
    erben, sondern die Eltern ( Schwiegermutter, Schwiegervater ) und/oder Ge-
    schwister des Verstorbenen mit Ihnen "im Boot" sitzen und zwar in einer
 
 
6.Vergessen Sie nicht die Pflichtteilsansprüche zu regeln, die die Erben dem
   Berechtigten automatisch zahlen müssen und die zu Liquiditätsproblemen
   führen können.
 
 
7. Berücksichtigen Sie lebzeitige "Geschenke" an Ihre Abkömmlinge ( Vorem-
    pfänge ), sei es dass sie innerhalb der Geschwister auszugleichen oder auf
    Pflichtteilansprüche anrechnungspflichtig sind.
 
 
8. Überdenken Sie bei einem gemeinschaftlichen Testament die Bindung der
    getroffenen Schlusserbeneinsetzung gerade im Hinblick auf eigene persönliche
    oder mögliche Änderungen bei den Schlusserben.
 
 
9. Wählen Sie den richtigen Güterstand bei Heirat zu Lebzeiten. Hier kann sich ein
    falscher Güterstand auf die eigene Erbquote wie auch auf die Pflichtteilsansprüche
    der Abkömmlinge negativ auswirken.
 
 
10. Denken Sie stets an Ersatzerben. Wer erbt, wenn der eigentliche Erbe vor Ihnen
      verstirbt und Sie keine Ersatzerbenregelung getroffen haben.