Nachehelicher Unterhalt durch Abänderungsklage beseitigt! Anwaltskosten gut investiert! Teil V

Familie und Ehescheidung
05.05.20101704 Mal gelesen
2 Ehefrauen nachehelicher Unterhalt Abänderungsklage führt zu deutlicher Unterhaltsreduzierung aufgrund Tumorerkrankung der 2. Ehefrau
Vor einiger Zeit kam ein ziemlich verzweifelter Mandant zu uns: er zahlte seit der Scheidung vor einigen Jahren ca. 1200 Euro nachehelichen Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau, und diese hatte es über all die Zeit erfolgreich geschafft, sich jeder Abänderungsanforderung zu widersetzen.
 
Nun war der Mandant in 2. Ehe verheiratet. Die 2. Ehefrau war an einem akuten Tumor erkrankt und konnte nun nicht mehr arbeiten.
 
Der Ehemann überlegte schon seit einiger Zeit, das Alters-Teilzeit-Angebot seines Arbeitgebers anzunehmen, hatte dies aber bislang nicht gemacht, weil er befürchtete, daß ihm der geringere Verdienst bei der Unterhaltsberechnung für die Ex-Frau nicht anerkannt würde.
 
Die Situation hatte sich aber nun aufgrund der Erkrankung der 2. Ehefrau massiv geändert. Es war absehbar, daß diese einer umfassenden Pflege und Betreuung bedürfen würde, und kein eigenes Einkommen mehr erwirtschaften konnte.
 
Durch eine Abänderungsklage konnte dann bei Gericht eine deutliche Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes erreicht werden, weil anerkannt wurde, daß der Ehemann einen nachvollziehbaren Grund hatte, seine eigene Erwerbstätigkeit einzuschränken und früher in Rente zu gehen. Schließlich war er für seine erkrankte Frau ebenfalls unterhaltspflichtig, und so änderte sich die Berechnung und die Zahlungsverpflichtung gravierend.
 
Fazit: es lohnt sich durchaus, wer nachehelichen Unterhalt bezahlt, diesen durch einen Fachanwalt für Familienrecht prüfen zu lassen. Denn vor ca. 2 Jahren hat sich das Unterhaltsrecht massiv geändert, und dies gilt auch für Altfälle, so daß oft eine Neuberechnung durchzuführen ist, die manchmal zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führt, manchmal aber sogar zum Wegfall derselben!
 
Lassen Sie sich also von den Anwaltskosten nicht abschrecken, denn eingesparter Unterhalt muß ja immer mit diesen Kosten gegen gerechnet werden, und wer in der Zukunft in 12 Monaten im Jahr und dann jahrelang Unterhalt spart, hat dann unterm Strich einen erheblichen Gewinn!

Dr. Inge Rötlich

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht