BGH: Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe

Familie und Ehescheidung
27.11.2009 1004 Mal gelesen

In seiner Entscheidung vom 18.11.2009 (XII ZR 65/09) hat der Bundesgerichtshof erneut entschieden, dass sich der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten und auch des neuen Ehegatten im Wege der so genannten Dreiteilung zu ermitteln ist. In welchem Umfang der geschiedene Ehemann gegenüber seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht nach der freiwählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedenen Ehegatten gelten. Der Unterhalt der neuen Ehefrau ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2009 so zu ermitteln, als wäre die neue Ehe ebenfalls geschieden.

 
Besteht nach alledem eine Unterhaltspflicht auch gegenüber der neuen Ehefrau kann der geschiedene Ehemann Herabsetzung des Unterhalts für seine geschiedene Ehefrau verlangen.
 
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2009)
 
Bei Fragen zum Familien- und Unterhaltsrecht steht Ihnen die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Anwaltssozietät
Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
Ritterstr, 9
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 86 46 30
Fax: 0211/ 320 840
www.tondorfboehm.de