Ehevertrag bei Schulden des Ehegatten

Familie und Ehescheidung
15.06.20091384 Mal gelesen
Am 12. Juni 2009 billigte der Bundesrat die vom Kabinett und Bundestag bereits beschlossene Reform des Güterrechts. Bringt ein Ehegatte Schulden mit in die Ehe, werden diese zukünftig bei der Berechnung des Anfangsvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.

Die Neuregelung ("Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundshaftsrechts") soll verhindern, dass ein Ehepartner im Fall der Scheidung einen Ausgleichsanspruch hat, obwohl sein eigener Zugewinn höher war als der des Partners.

Zudem soll mit der Reform der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht nur für die Berechnung des Zugewinns, sondern auch für die Bestimmung der Höhe der Ausgleichsforderung entscheidend sein. Hierdurch soll einer kurzfrisitgen Vermögensverschiebung vor der Scheidung vorgebeugt werden.

Ob die neue Regelung ausreichend ist, ist umstritten. Ehegatten sollten sich jedoch nach wie vor nicht auf die gesetzliche Regelung für den Fall der Scheidung verlassen, sondern insbesondere den Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt vertraglich regeln. Zur Wahrung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen einer Partei sollte der Ehevertrag von einem Rechtsanwalt entworfen bzw. geprüft werden, bevor er notariell beurkundet wird.

Bei Fragen zum Thema Güterrecht und Ehevertrag können Sie sich direkt an den Autor wenden: rose@rosepartner.de.

 

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