Neues Scheidungsrecht: Leichter und schneller geschieden. Stundensatz ?

Familie und Ehescheidung
08.06.20091821 Mal gelesen
 
Damit ändert sich u.a. das Verfahren auf Scheidung der Ehe. Eine einverständliche Scheidung ist künftig einfacher.
 
Bislang konnte die Ehe nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn beide Ehegatten zustimmten und die wichtigsten Folgen der Scheidung geregelt waren.
 
Ab 01.09.2009 ist im Scheidungsantrag nun nur noch anzugeben, ob die Beteiligten eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat getroffen haben.
 
Auf das "ob" kommt es entscheidend an, denn es bleibt bei dieser Mitteilungspflicht. Haben die Eheleute demnach nichts oder eben nicht alles geregelt, hindert dies die Scheidung nicht mehr. Das Gericht kann dann zwar auf den Abschluss etwa einer Scheidungsvereinbarung drängen, den Ausspruch der Scheidung kann es aber nicht mehr hiervon abhängig machen.
 
Abgesehen hiervon ist es weiterhin dringend zu empfehlen, vor dem Scheidungsurteil alles zu regeln - am besten mit fachanwaltlicher Hilfe und im Rahmen einer notariellen Scheidungsvereinbarung.
 
Dabei bietet es sich oftmals an, die Anwaltskosten für diese Tätigkeit ausserhalb des Scheidungsverfahrens auf Stundenbasis abzurechnen. Ein Stundensatz von vielleicht EUR 180,00 - wie bei uns für die Scheidung üblich - ist in vielen Fällen im Ergebnis weitaus günstiger als die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren, die sich nach dem Streitwert bemessen. Dies vor allem dann, wenn der Anwalt durch gute Verhandlungen eine schnelle und vernünfitge Lösung herbeiführt.
 
Eine Abrechnung nach Zeitaufwand bietet Transparenz. Wer will schon eine Rechnung zahlen, die er nicht versteht ?