Düsseldorfer Tabelle neu gefasst: Trennungskinder erhalten in alten und neuen Bundesländern den gleichen Mindestunterhalt

Familie und Ehescheidung
17.12.20071212 Mal gelesen

Berlin, 17.12.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über die Neufassung der sog. Düsseldorfer Tabelle. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) stellte heute die neue Tabelle auf seiner Pressekonferenz vor.



Unterhaltsreform führt zur Änderung der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle musste auf Grund des reformierten Unterhaltsrechts, das zum 01.01.2008 in Kraft tritt, völlig überarbeitet werden. Kinder haben beim Unterhalt künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten. An zweiter Stelle stehen Kinder betreuende geschiedene oder unverheiratete Mütter oder Väter und Ehegatten bei langjährigen Ehen.
Das neue Unterhaltsrecht macht auch eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle, der vom OLG Düsseldorf herausgegebenen und in Abstimmung mit den anderen OLG's und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellten Unterhaltsleitlinie, notwendig.



Gleicher Mindestunterhalt für Kinder in "Ost" und "West"
Trennungskinder erhalten künftig in den alten sowie neuen Bundesländern den gleichen Mindestunterhalt. Damit entfällt auch die sog. Berliner Tabelle, die bislang nur für die Unterhaltsberechnung in den neuen Bundesländer galt. Im Durchschnitt sollen die Kinder im kommenden Jahr mehr Geld bekommen.
Die Zahl der Einkommensgruppen wurde von 13 auf zehn reduziert. Dadurch kann der Betrag bei Kindern mit Eltern in den oberen Einkommensgruppen im Einzelfall allerdings auch geringer ausfallen.



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